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Re: Grober Konsens



At 23:00 28.08.01 +0200, djenia wrote:
>Stets war die Praxis des "rechts" fern vom genannten ideal eines breiten
>Konsens.
>
>Beispiel:
>
>Töten ist unrecht. Punkt. Aber: die Todesstrafe wird von großen Teilen der
>Bevölkerung als "rechtens" empfunden, rein subjektiv natürlich. Die
>Möglichkeit eines juristischen Fehlurteils wird garnicht in Erwägung
>gezogen.

Wer behauptet denn so was ?! Gerade das Problem der Fehlurteile wird
auch von den Befürwortern der Todesstrafe ernstgenommen.


>Dies unterscheidet sich grundlegend vom ersten. Das Erste erlaubte den
>Menschen koexistenz, wirtschaft, wachstum, entwicklung - das Zweite
>verhindert selbiges. (=> Patentrechte, DMCA, Kopierschutz,
>Softwarelizenzen etc.)

Tja, das wird immer beliebter. Bei unterschiedlicher Interessenlage spricht
man der anderen Ansicht jede Form von Legitimität ab. Ein bisschen
einseitig, nicht?

>Naja, ein Vertrag sagt aus, was passiert, wenn man sich nicht an ihn hält,
>wer darüber zu wachen hat, daß sich die beteiligten parteien an ihn halten
>und wer die parteien sind. Wäre unser Recht in einer Volksbefragung
>entstanden und würden sämtliche Gesetze vom Bürger entschiden (->
>schweiz), dann läßt sich das auch als Gesellschaftsvertrag darlegen. (=>
>Basisdemokratie).

Die Theorie vom Gesellschaftsvertrag setzt viel früher an und soll auch
nur als Erklärungsmuster dienen. Ich glaube kaum, dass irgendein
Kontraktualist tatsächlich reale Begebenheiten abbilden wollte.



> > akzeptiert wird. Zum Beispiel sehen heutige Rechtsordnungen eine höchste
> > Gerichtsinstanz vor, die keiner weiteren Rechtsaufsicht
> > unterliegt. Das funktioniert nur, wenn das höchste Gericht das Recht
> > als gültig ansieht (oder wenigstens nicht allzu offen mißachtet).
>
>Auch das ist nicht ganz wahr, denn die Regierung ist nicht gezwungen, sich
>an die Entscheidungen des BGH zu halten (=> Siehe Marihuanaurteil von
>1994, http://www.kimwillkiffen.de/content/prozess/index.htm)

Unsinn! Sofern die Urteile rechtskräftig sind und keine Überprüfung
durch das BVerfG stattfindet, legt der BGH das geltende Recht aus.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet die vollziehende Gewalt - zu der auch die
BR gehört - an Recht und Gesetz. Die Regierung, die meistens über
die parlamentarische Mehrheit verfügt, kann natürlich versuchen,
andere Gesetze zu erlassen.


>genau. Daher muß ja der Versuch, Gesetze durchzudrücken, die gegen das
>Gefühlsmäßige Recht der Bevölkerung verstossen eigentlich dem Tode geweiht
>sein. Ist er aber nicht !? Warum ? Weil die Gesetze heute nicht mehr dem
>psychologischen Rechtsbewußtsein entspringen. Diese Felder sind sowieso
>weitgehend abgedeckt. Sie entspringen eher einer profitorientierten
>Phantasie, die so virtuell ist, daß sie sich dem Verständnis des Großteils
>der Bevölkerung entschwindet. Ein Bildleser interessiert sich wenig für
>die Hintergründe. ;)

Da spricht sich mal wieder jemand (unbewusst?) für eine Aristokratie aus.
Wieso soll der Pöbel (Bildleser) wissen, was gut für die Gesellschaft ist?
Hauptsache ein paar Wissende erkennen die Zusammenhänge, oder?!

Viele Grüße

Henning