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Re: [FYI] Urheber rechtsradikaler Websites im Ausland sollen zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden



On 2001-08-07 16:57:58 +0200, Weber & Partner wrote:
> keiner verhungern, unsere Frauen sind frei und jeder darf sagen, was er
> denkt. Zu kämpfen lohnt es sich woanders, mein Freund.

Werfen sie zur Abwechslung mal einen Blick ins STGB, Stichwort
Unterstützung terroristischer Vereinigungen (§128a IIRC).

Und trollen sie bitte woanders.

Gruß
        Martin
-- 
                http://www.tm.oneiros.de/calendar/2001/