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Re: [FYI] FR: Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln



"Axel H Horns" schrieb:

> Der Zusatzantrag 11 hat es in sich. Ähnlich wie beim britischen RIP-
> Gesetz muss jeder unter Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei 
> Jahren auf Geheiß der Sicherheitsbehörden seinen Schlüssel zum Öffnen 
> von verschlüsselten Dateien übergeben. Gefängnisstrafe bis zu drei 
> Jahren droht, wenn die Offenlegung des Schlüssels eine Straftat 
> vermieden hätte. Der Beschuldigte muss selbst nachweisen, dass er den 
> Schlüssel nicht besitzt.  

1.) das ist ja Wahnsinn, ein wirklich autoritäre Maßnahme.
2.) Mann kann ja eine anderePerson kompromitieren, von deren Rechner ein
paar Buchstaben in einer email schicken "pgp-signed" dran hängen, und sie dann
bei der Polizei verleumden. Wie soll man beweisen, daß man etwas _nicht_ hat ?

wil "leicht bestürtzt" li

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