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Re: [FYI] Nordrhein-westf
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: [FYI] Nordrhein-westf
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: Tue, 9 Oct 2001 06:55:45 +0000 (UTC)
* Christian Hammers wrote:
>On Mon, Oct 08, 2001 at 06:46:31PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
>> >"Bei dieser Sachlage bleibt mir nichts anderes übrig, als von der
>> >gesetzlichen Ermächtigung des Mediendienste-Staatsvertrags Gebrauch zu
>> >machen und die nordrhein-westfälischen Zugangsanbieter zur Sperrung dieser
>> >strafbaren Inhalte aufzufordern", erläuterte Büssow.
>>
>> Internet ist kein Rundfunk, Herr Büssow.
>
>IANAL: Kann das nicht eh auch über TDG §5 (4) "verlangt" werden? Dort wird
>die zumutbare und mögliche Sperrung von rechtswidrigen Inhalten für
>Dienstanbieder geregelt und gesagt, das die Verpflichtungen nach den
>allgemeinen Gesetzen (welche sind denn das?) unberührt bleiben.
Es ist technisch nicht möglich und rechtsstaatlich nicht zumutbar.