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Re: [FYI] CSU-Huber schlaegt Signatur-Chip im Personalausweis vor



Mahlzeit


On Tue, Oct 30, 2001 at 10:39:07AM +0100, Thomas Roessler wrote:
> >eCommerce. Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann 
> >nacher immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der 
> >Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.
> Ja und?  Der Besteller hat eh nach Fernabsatzrichtlinie ein 
> Rückgaberecht.  Für den Händler ist es vollkommen gleichgültig, mit 
> welcher Begründung die Bestellung zurückgeschickt wird.

Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass jemand die Bestellung
wirklich nicht aufgegeben hat. Das könnte im Internet, wie auch bei
telefonischer Bestellung, in grossem Umfang passieren. Dagegen wuerde
eine Signatur der Bestellung den Versender schuetzen.

Und dann gibt es ja noch die nicht-zurueckgebbaren Waren, wie z.B.
Sex-Pix und andere Informationen.


Mahlzeit
endergone Zwiebeltuete


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