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FYI: Stadt veriert im Homepage-Streit



Aus der Rhein-Zeitung, Koblenz vom 26. Januar 2002:

Stadt verliert im Homepage-Streit

(kein Zitat, Zusammenfassung von mir):

Das OLG Koblenz hat im Streit um die Domain Vallendar.de eine Klage der
Stadt Vallendar (rechtsrheinisch gegenueber Koblenz gelegen) gegen
eine in Kail/Mosel ansaessige Firma "Vallendarer Brennereitechnik GmbH"
auf Herausgabe obiger Domain entschieden. Die Firma hatte sich den
Namen 1998 registrieren lassen.

Begruendung lt. Zeitungsartikel: Die Stadt Vallendar geniesse zwar 
Namensschutz, aber die Firma habe sich den Namen nicht angemasst. Es seien
die Interessen der Namenstraeger gegeneinander abzuwaegen, dabei gelte
aber "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Unerheblich sei, dass die Stadt
Vallendar urkundlich bereits im Jahre 830/840 erwaehnt sei. Ferner
waren die Richer auch der Meinung, dass "eine ueberragende Bekanntheit
der Stadt Vallendar nicht vorliege" (Anmerkung: kennt irgendjemand hier
den obigen Schnapsbrenner - ich wohne seit einiger Zeit in der Gegend
und kenne ichn nicht). Der Fall sei nicht mit den Rechtsprechungen
bei "shell.de" und "krupp.de" vergleichbar, da man dort "ueberragende
Bedeutung angenommen [habe] und deshalb den Prioritaetsgrundsatz nicht 
habe gelten lassen". Az: 8 U 1842/00, OLG Koblenz.

Kommentar von mir: nicht jeder popelige Ort (obwohl Vallendar gar nicht
so klein ist) hat wohl Anspruch auf eine SLD, wenn es andere ebenso
popelige Gewerbetreibende gibt, die schneller waren - quod licet 
(dem grossen) jovi, non licet (dem kleinen) bovi.

Holger

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