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[FYI] Thomas Hoeren: Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht



http://www.heise.de/newsticker/data/jk-29.01.02-008/

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Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht  

Thomas Hoeren, Rechtsprofessor an der Universität Münster, fordert 
"eine Neuordnung des Urheberrechts ohne Tabus". Ausgehen müsste der 
Gesetzgeber dabei vom Grundsatz auf Informationsfreiheit, der im 
Grundgesetz gleichwertig mit dem Recht auf Meinungs- und 
Pressefreiheit im Artikel 5 verankert ist.[...]

Hoeren stellte nun klar, dass die als "Ausnahmen" beziehungsweise 
"Schranken" im deutschen Urheberrechtsgesetz sowie auch in der von 
den Mitgliedsstaaten noch umzusetzenden EU-Richtlinie zur 
"Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrecht und der 
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" aufgeführten 
Rechte "verfassungsmäßig abgesichert sind". Es gehe dabei um 
Grundrechte, nicht um Beiwerk. Vor allem das in den Schrankenregeln 
verbriefte Recht auf die Privatkopie sei daher auch nicht aus reinem 
Pragmatismus geschaffen worden, weil man nicht alle Welt verklagen 
und die normalen Bürger als Kriminelle abstempeln wollte. Hinter der 
Überlegung stehe das Recht auf den Zugang zum verfügbaren Wissen.  

Falsch sei es daher, dass die EU-Urheberrechtrichtlinie die Schranken 
als fakultativ darstellt, meint Hoeren. [...]

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