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[FYI] Thomas Hoeren: Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht
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- Subject: [FYI] Thomas Hoeren: Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Tue, 29 Jan 2002 19:40:37 +0100
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http://www.heise.de/newsticker/data/jk-29.01.02-008/
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Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht
Thomas Hoeren, Rechtsprofessor an der Universität Münster, fordert
"eine Neuordnung des Urheberrechts ohne Tabus". Ausgehen müsste der
Gesetzgeber dabei vom Grundsatz auf Informationsfreiheit, der im
Grundgesetz gleichwertig mit dem Recht auf Meinungs- und
Pressefreiheit im Artikel 5 verankert ist.[...]
Hoeren stellte nun klar, dass die als "Ausnahmen" beziehungsweise
"Schranken" im deutschen Urheberrechtsgesetz sowie auch in der von
den Mitgliedsstaaten noch umzusetzenden EU-Richtlinie zur
"Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrecht und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" aufgeführten
Rechte "verfassungsmäßig abgesichert sind". Es gehe dabei um
Grundrechte, nicht um Beiwerk. Vor allem das in den Schrankenregeln
verbriefte Recht auf die Privatkopie sei daher auch nicht aus reinem
Pragmatismus geschaffen worden, weil man nicht alle Welt verklagen
und die normalen Bürger als Kriminelle abstempeln wollte. Hinter der
Überlegung stehe das Recht auf den Zugang zum verfügbaren Wissen.
Falsch sei es daher, dass die EU-Urheberrechtrichtlinie die Schranken
als fakultativ darstellt, meint Hoeren. [...]
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