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Re: Kryptologen klagen ueber massive Forschungsbehinderungen



Igir Gilitschenski schrieb:

>IMHO ist sowas in .de nicht durchsetzbar, denn bei uns ist die
>Forschungsfreiheit im GG verankert. 

Die Tatsache, daß Forschungsfreiheit in der BRD im GG verankert ist
bedeutet nicht, daß nicht eine EU-Richtlinie (wie z.B. die EU-Urheber-
rechtsrichtlinie) in Deutschland implementiert werden kann und damit
de fakto die im GG garantierte Forschungsfreiheit aushebelt. 

Nach Aussagen der für die EU-Urheberrechtslinie  zuständigen 
Mitarbeiter im BMJ hat dieses Thema - Verstoss von zu-implementierten
bzw. implementierten via EU-Recht/Beitritt  eingeführten Gesetzen  -
bislang kein Jurist wirklich angefasst. Die EU-Richtlinien werden
schlicht in deutsche Gesetze gegossen, weil man die Stabilität der EU 
(etc blabla...) nicht gefährden möchte.

Insofern befürchte ich, daß deine Aussage schlicht falsch ist und es
an der Zeit ist zu realisieren, daß uns unser GG zunächsteinmal
vor gar nix schützt. Grundrechte müssen auch verteidigt werden.

In der EU-Urheberrechtsrichtlinie selbst ist übrigens zmd. die Veröffentlichung
von entsprechender Forschung in technologischen Bereichen wie diesen explizit
als *nicht* zulässig deklariert. Siehe Artikel 6 (2) b: "begrenzte wirtschaftliche
Zwecke". Die Richtlinie gibts im Zweifellsfall unter
http://www.ccc.de/~andy/CCC/EU-2001-29.PDF

IMHO darf man dann vielleicht noch forschen, aber nicht mehr drüber reden und
nichts mehr davon veröffentlichen. 

Gruss,

Andy

-- 
Andy Mueller-Maguhn, andy@ccc.de, Postfach 64 02 34, D-10048 Berlin, Earth
Key ID 331F9781 - Fingerprint 4996 E00B 317E AA17 9753 4678 9485 AD2A



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