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Re: [FYI Staatsanwalt ermittelt wegen Website-Sperrungen



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Hallo Kurt, Hallo Liste,

Friday, February 01, 2002, 8:20:28 PM, you wrote:

> Netlaw-L Hoeren meinte auch vor wenigen Tagen, dass ein Urteil des
> BGH von vor wenigen Tagen zu Telefonsex-Rechnungen oder so explizit
> die Bit-Transporteure freistellen wuerde von jeder inhaltlichen
> Aufgabe. Ergo: Das BezReg koennte in Kuerze ziemlich ohne
> Beinkleider dastehen.

Das duerfte wohl das Urteil vom 22. November 2001 gewesen sein:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/zivilrecht/bgh/3709

"[..] Der III. Zivilsenat hat die Klageforderung insbesondere
deshalb für berechtigt erachtet, weil sowohl der zwischen ei-
nem Netzbetreiber und seinem Kunden geschlossene Telefondienst-
vertrag als auch die vertraglich in erster Linie geschuldete
Leistung - Herstellen und Aufrechterhalten einer Telefonver-
bindung - wertneutral sind. Der Netzbetreiber hat keinen Ein-
fluß darauf, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefoni-
schen Kontakt treten. Der Inhalt der geführten Gespräche ist
für ihn nicht kontrollierbar und geht ihn nichts an. [..]"


bzw. http://www.uni-karlsruhe.de/~BGH/PressemitteilungenBGH/PM2001/PM_086_2001.htm
oder http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh86-01.html

Zur Relevanz moegen sich bitte Berufenere auessern.

MfG
 Olaf, ./fx3


























































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Apostroph der Woche aus d.e.s.d.:
An einem Eisladen stand, daß es dort "Ei's" gebe.
Bonuspunkt: Die Verkäuferin, darauf angespochen:
"Na klar, wir haben doch mehrere Sorten."

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