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Re: FYI: Stadt veriert im Homepage-Streit



> > > >> Wo ist der Unterschied zum Erwerb eines beliebigen
> > > >> anderen Gegenstandes? Kann ich gegen Aldi klagen, weil er fuer die
> > > >> Butter 99 Cent verlangt, ich aber als Kuhbesizer (ergo Produzent des
> > > >> Rohstoffes) nur 10 Cent bezahlen moechte?
> >
> > > > Butter kannst du bei der Konkurrenz kaufen, suhl.de nicht.
> >
> > >   Mein Haus[0] kannst du auch nur bei mir kaufen...
> >
> > Die Stadt will nicht "eine Domain" sondern suhl.de kaufen.
>
> Wer mein Haus kaufen will, will auch mein Haus haben, und nicht ein
> anderes.

Nein, normalerweise will er ein Haus, welches gewissen Anforderungen
genuegt.  Erst durch die Vergleichbarkeit entsteht ein Markt.

> > Da liegt "der Unterschied zum Erwerb eines beliebigen anderen
> > Gegenstandes", wie z.B. Butter bei Aldi.  Mehr wollte ich nicht
> > beantworten.
>
> Wer Butter bei Aldi kaufen will, will Butter bei Aldi, und nicht die
> von der Konkurrenz.

Er will normalerweise einfach Butter kaufen, egal welches Stueck und bei
wem.  Deshalb haben auch alle Stuecke den gleichen Preis und bei Aldi
kostet es aehnlich viel wie bei Penny.

> Aldi hat zwar deutlich mehr Butterpackungen als ich Haeuser, aber
> unabhaengig davon bestimmt der Besitzer einer Ware stets den Preis.

Ja, in einem bestimmten Bereich unter bestimmten Spielregeln.
Von dort auf alles vergleichbare zu schließen, ist gewagt.
Unter Patentanwälten mag solches Denken durchgehen.

> > Mag sein.  Die Spielregeln, nach denen der Namensraum aufgeteilt wird,
> > lassen sich kaum so einleuchtend und befriedigend gestalten, wie dies fuer
> > die Spielregeln zur Verteilung von Butter gilt.
>
> Nochmal: Betriebswirtschaft fuer Anfaenger, Teil 1:
> Der Preis einer Ware ist der Betrag, von dem der Verkaeufer meint, dass
> es einen Kunden gaebe, der bereit ist, ihn zu bezahlen.
>
> Die Ware heisst "suhl.de" und es ist unerheblich, ob es davon nur eine
> einzige Instanz gibt oder sie palettenweise zu haben ist.

Jetzt kommt mit "es ist unerheblich, ob ..." plötzlich ein juristischer
Sprachgebrauch in das Betriebswirtschaftslehrbuch hinein.
Ähnlich willkürliche Juristerei, wie sie der BGH-Patentsenat in letzter
Zeit betreibt.
Warum ist es unerheblich?
Du selbst fragtest nach dem Unterschied zwischen Aldi-Butter und
"suhl.de".
Immerhin sind beides knappe Güter, aber Unterschiede gibt es zu hauf.

> Die Ortschaft "Suhl" interessiert sich fuer die Ware, moechte aber auf
> gerichtlichem Wege den Besitzer enteignen (und ihm eine nach Ansicht
> des Verkaeufers unangemessene Entschaedigung zahlen). Gott sei Dank
> ist diesem oeffentlich-rechtlichen Raubrittertum ein Riegel
> vorgeschoben worden.

Für die Verteilungsgerechtigkeit im Raum der Domänennamen liefert eben
weder das durchgehende Erstbesetzerprinzip noch die durchgehende
Privilegierung von qualifizierten Anwärtern (Gemeinden u.ä.) wirklich
überzeugende Ergebnisse.  Dadurch, dass du eines von beiden als
"Raubrittertum" abqualifizierst, machst du das andere nicht besser.

> Allerdings, wie bei "vallendar.de" ein vergleichbarer Fall ("vall"?
> :-) ): Suhl, wie Vallendar, kennt sozusagen keine Sau. Ich befuerchte,
> dass das Thema Verkehrsgeltung und Bekanntheit (shell/krupp) noch
> lange nicht damit ausgestanden ist - es koennte sehr schnell wieder
> aufkommen, wenn neue TLDs wie .info oder .name mehr Verbreitung finden
> - die Domaingrabber stecken laengst ihre Claims dort ab.

Bei einigen dieser neuen TLDs werden vermutlich private Instanzen für die
Verteilung zuständig sein.  Diese werden je nach Bedarf dem Erstbesetzer
oder dem besser qualifizierten Anwärter Recht geben.  Sie sind nämlich an
der Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Domänenhierarchie interssiert.  Auch die
reine Lehre der Marktwirtschaft führt, wie man sieht, nicht "stets" zum
Erstbesetzerprinzip a la Aldi-Butter.

-- 
Hartmut Pilch                   http://offen.ffii.org/ffii/Members/phm/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
100K Stimmen 300 Firmen gegen Logikpatente:  http://www.noepatents.org/



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