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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



* Joerg-Olaf Schaefers wrote:
>Tuesday, February 05, 2002, 3:13:29 PM, Lutz wrote:
>>>iVm §§ 130, 130a, 131, usw. StGB
>
>> *Lach* Wo ist die richterliche Begründung, daß die Straftatbestände
>> vorliegen?
>
>Gedankengang, vermutlich voellig sinnfrei - bitte korrigiert mich:
>
>Die 4 Angebote, die Herr Büssow gerne gesperrt saehe, befinden sich
>allesamt (rotten.com afaik nur in Teilen) auf dem Index.

Nachweis? Wo ist die Liste einsehbar? Ich würde sie gerne als "Official
German Porno Index" bewerben.

>Nach dem GjS(M)[1] handelt es sich um eine Straftat, wenn indizierte
>Schriften Jugendlichen zugaenglich gemacht werden.

Ist das Drucken von Zeitschriften, wie Super Illu strafbar, oder das
Auslegen in Kiosken? Ist das Straßenbahnfahren strafbar, wenn diese an einem
Kiosk hält, so daß Jugendliche aussteigen könnten?

Kurz: GjS kann nicht die Freiheiten von Erwachsenen unzumutbar beschränken.

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