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Re: Massverhaeltnisse des Politischen





-- Henning Fischer <Henning.Fischer@onlinehome.de> wrote:

> Soweit ich weiss, wurden den Providern exakt gesagt, welche Seiten
> nach Ansicht des RP strafbaren Inhaltes seien.

es wurde http://www.rotten.com/ genannt. http://www.rotten.com/blah.html
ist aber etwas anderes; http://coke.rotten.com/ auch.

Streng genommen ... 

 
> darüber können wir ja reden. Wenn dies aber so klar ist, verstehe ich
> nicht, warum man sich so aufregt. Der RP würde ja sofort vor dem
> Verwaltungsgericht scheitern.

er versucht es aber ohne die amgedrohte Verfügung durchzusetzen und setzt
wie er es sagt auf die "Freiwilligkeit" der Provider ...

 
> Ja, das sehe ich auch so. Vgl. http://www.isoc.de/presse/
> Eine Sperrungsverfügung (so wie sie ergangen ist) halte ich auch für
> fragwürdig, wenn nicht rechtswidrig. 

es gibt doch noch gar keine Sperrungsverfügung, das ist ja der Witz


> Vor dem VG würde sie
> wahrscheinlich keinen Bestand haben. Trotzdem liegt keine
> strafrechtliche Nötigung des RP vor.

Das ist halt die Frage -- in der Anzeige beziehe ich mich ja auch
ausdrücklich auf die Pressemitteilungen der Bezirksregierung und von
ISIS, und demnach sieht das für mich schon so aus.
Inwieweit das strafrechtlich relevant ist muss die Staatsanwaltschaft
untersuchen -- und dass Staatsanwaltschaften sich gegenüber Amtsträgern
sehr vorsichtig verhalten ist ja auch bekannt.


Ciao
  Alvar



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