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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Tue, Feb 12, 2002 at 05:24:25PM +0100, Martin Schroeder wrote:
> On 2002-02-12 12:30:05 +0100, Holger Veit wrote:
> > On Fri, Feb 08, 2002 at 01:49:24PM +0000, Tim Landscheidt wrote:
> > > Wieso sollten nur Volljährige Connectivity einkaufen dürfen?
> > 
> > man Geschaeftsfaehigkeit
> 
> man Taschengeldparagraph 
> (CallByCall fällt mit ziemlicher Sicherheit drunter)

Internet und Telefonkarte sind zwei verschiedene Domains. Und IIRC
verlangen die Kartenverkaeufer bei (offensichtlich) Minderjaehrigen 
immer noch eine Unterschrift der Erziehungeberechtigten. Gibt freilich
eine Grauzone, aber das ist letztlich dann Dummheit der Anbieter, wenn
sie wegen eines ungueltigen Vertrages das NAchsehen haben.

> > man Jugendschutzgesetz
> 
> Trifft nur die Anbieter, oder?

...der Pornowebseiten, ja. Derzeit.

Andererseits darf ein Kioskbesitzer auch - de jure - den Playboy 
(oder was da an einschlaegigen Blaettern angeboten wird) nicht
an offensichtliche Minderjaehrige abgeben, oder Allohol in Kneipen
oder Hardcore in Videotheken, etc. Wie gesagt, die Praxis sieht
anders aus. Im Moment koennen sich Provider noch mit TDG o.ae.
als reiner Zugangsvermittler rausreden - ich gehe aber durchaus 
davon aus, dass sie ueber kurz oder lang auch den Status eines
Tuerstehers bei Beate-Uhse-Laeden oder US-Liquor-Stores bekommen:
"bitte einmal den Ausweis - Sie sehen mir zu Milchbubiartig aus".

Holger

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