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Re: Die NRW-Sperrungsverfuegung als HTML und PDF



On Thu, Feb 14, 2002 at 03:32:54PM +0100, Igor Gilitschenski wrote:
> > Ist die Bezirksregierung Düsseldorf überhaupt die "zuständige Behörde"
> > nach §18 Ziffer 1?
> Glaub nicht. Muss das nicht eine Landesbegörde machen. Die
> Bezirksregierung in Düsseldorf ist nämlich keine.

Im MDStV steht nur, das es eine für den Jugendschutz als zuständig
"ernannte" Behörde gibt. In der Sperrverfügung wird auf die
"Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Mediendienstestaatsvertrag vom 
17. September 1997 (GVBI. I 1997, S. 359)" bezug genommen. Fand ich leider
nicht im Internet.

tschüß,

-christian-


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