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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung ...



uzs106 meinte am 15.02.02 im Brett /ML/FITUG
zum Thema "Re: Aus der Düsseldorfer    Sperrverfügung   ...":

>> Ich wette, dass dort noch die Ermächtigungsgrundlage modidifiziert
>> wird ...

> Und meine Frage seit Tagen ist, ob das so einfach geht. Oder ob das
> dann ein neuer Verwaltungssakt wird mit neuer Widerspruchsfrist. Denn
> dass die Konstruktion ueber den Mediendienstestaatsvertrag nicht
> tragfaehig ist, ist sonnenklar.

Keine erneute Frist. Das Widerspruchsverfahren ist kein gesondertes  
Verfahren, sondern die Fortsetzung des Ausgangsverfahrens. Die  
Widerspruchsbehörde hat zur wirksamen Selbstkontrolle die umfassende  
Sachentscheidungsbefugnis und ist nicht gehindert, die fragliche Regelung  
auf eine andere Rechtsgrundlage zu stützen. (BVerwG GewArch 1992, 34);  
vgl. Rennert zu | 68 VwGO in Eyermann, 11. Aufl.

Wieso "sonnenklar"?


Gruß,
Mario
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