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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung ...



At 10:51 Uhr +0100 15.02.2002, Henning Fischer wrote:

>Ich wette, dass dort noch die Ermächtigungsgrundlage modidifiziert wird ...

Und meine Frage seit Tagen ist, ob das so einfach geht. Oder ob das dann
ein neuer Verwaltungssakt wird mit neuer Widerspruchsfrist. Denn dass die
Konstruktion ueber den Mediendienstestaatsvertrag nicht tragfaehig ist, ist
sonnenklar.


Aber wir sind in NRW, dem Land des Hausfriedensbruchs in der eigenen
Wohnung........


Anyway, Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung und Klagen vor
den Verwaltungsgerichten sind billig. Das kann insgesamt, wenn der RP es
wirklich wissen will, Jahre dauern. Und dann kommt noch mal das
Verfassungsgericht.......



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