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[ffii] EU-Richtlinienvorschlag kommt, Eurolinux-Warnung (fwd)
- To: <debate@lists.fitug.de>
- Subject: [ffii] EU-Richtlinienvorschlag kommt, Eurolinux-Warnung (fwd)
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Sun, 17 Feb 2002 02:49:47 +0100 (CET)
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Date: 17 Feb 2002 02:41:46 +0100
From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To: neues@ffii.org
Subject: [ffii] EU-Richtlinienvorschlag kommt, Eurolinux-Warnung
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Eurolinux warnt: EU-Kommission wird vorschlagen, klare Begrenzung der
Patentierbarkeit durch leere Worte zu ersetzen
Die Eurolinux-Allianz von Softwarefirmen und Verbänden wurde aus
verlässlichen Quellen unterrichtet, dass die Europäische Kommission
(EuK) in wenigen Tagen einen Vorschlag für eine EG-Richtlinie über die
Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme
veröffentlichen wird. Die meisten Programmierer wollen nur das
Urheberrecht angewendet sehen. Volkswirtschaftlichen
Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Softwarepatente die
Wirtschaft eher bremsen als ankurbeln. Die EuK wird diesen Einsichten
in ihrer Presseerklärung verbalen Tribut zollen. In ihrem
Richtlinienentwurf wird sie jedoch vorschlagen, Softwarepatente
amerikanischer Prägung in Europa zu legalisieren und alle wirksamen
Grenzen der Patentierbarkeit zu beseitigen. Wer über Grundkenntnisse
in Euro-Patentkauderwelsch verfügt, wird die Diskrepanz leicht
bemerken. Es ist nicht so schwierig, wie es aussieht. Nehmen Sie sich
20 Minuten Zeit! Wir erschließen Ihnen den Zugang zu einer Debatte,
die zumindest in den nächsten 1-2 Jahren, während der
Richtlinienvorschlag beim europäische Parlament und beim europäischen
Rat anliegt, noch hohe Wellen schlagen dürfte.
* [30]Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch -- wie man den kommenden
Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann
* [31]Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die
Grenzen der Patentierbarkeit
* [32]Über Eurolinux - www.eurolinux.org
* [33]Pressekontakt
* [34]Feste Netzadresse dieser Presseerklärung
* [35]Juristische Hinweise
* [36]Weitere Lektüre
Schnellkurs EU-Patentkauderwelsch -- wie man den kommenden
Richtlinienvorschlag lesen und verstehen kann
Die Europäische Kommission (EuK) wird in wenigen Tagen einen Vorschlag
für eine Richtlinie über die Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick
auf Computerprogramme vorlegen.
Diese Richtlinie würde die Regelung im [37]Europäischen
Patentübereinkommen von 1973 überlagern, derzufolge Programme für
Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie Verfahren für gedankliche und
geschäftliche Tätigkeit, mathematische Methoden, Darstellung von
Information und mehr dergleichen nicht zu den patentfähigen
Erfindungen (auch technische Erfindungen genannt) gehört und daher
nicht dem Patentrecht sondern leichtgewichtigern
Immaterialgüterrechten wie z.B. Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
unterliegen.
Mehr als 100.000 Unterzeichner und ca 300 Firmen sowie über 90% der ca
1400 Teilnehmer der "Konsultation von 2000/2001" haben die Europäische
Kommission (EuK) gebeten, von jeglicher Änderung der weisen
Grenzziehung von 1973 abzusehen. Alle bisher durch
[38]volkswirtschaftliche Studien gesammelten Erkenntnisse deuten
darauf hin, dass Patente die Innovation und Produktivität in der
Informations-Wirtschaft nicht fördern sondern bremsen. Führende
Politiker haben sich hinter die Eurolinux-Position gestellt und die
Europäische Kommission dazu [39]aufgerufen, dem Druck von seiten der
Patentämter und ihrer Verbündeten zu widerstehen.
Inzwischen hat die Europäische Kommission sich entschieden.
Hartmut Pilch, Vorsitzender des Fördervereins für eine Freie
Informationelle Infrastruktur und Sprecher der Eurolinux-Allianz,
empfiehlt einen kritischen Blick auf den kommenden
Richtlinien-Vorschlag:
"Der Richtlinienvorschlag wird eine Menge irreführender Rhetorik
enthalten. Um zu verstehen, worum es geht, sollten wir uns ihm mit
den folgenden Fragen nähern:
1. 1998 begann das EPA, unmittelbare Ansprüche auf
Informationsgegenstände ("Computerprogrammprodukt /
Computerprogramm [ auf Speichermedium ] / Datenstruktur, dadurch
gekennzeichnet, dass ... [ nach Einlesen in den Arbeitsspeicher
einer Datenverarbeitungsanlage der "weitere technische Effekt" X
eintritt ] ...") zur Patentierung zuzulassen. Ist die Europäische
Kommission bereit, klarzustellen, dass solche Ansprüche ungültig
sind?
2. 1986 begann das EPA, Patente auf Datenverarbeitungsprogramme,
Geschäftsverfahren und andere computer-implementierbare
Organisations- und Rechenregeln zu erteilen, sofern in den
Ansprüchen direkte Bezüge auf Informationsgegenständen
vermieden und stattdessen die selbstverständlichen "technischen
Effekte" solcher Rechenregeln auf bekannte Geräte (Prozessor,
Arbeitsspeicher etc) in den Vordergrund gestellt werden. Ist die
Europäische Kommission bereit, klarzustellen, dass solche
Ansprüche ungültig sind?
3. Bietet die Europäische Kommission für zentrale Begriffe wie
"Technik", "Erfindung" etc Definitionen an? Verwendet sie den
neuen [40]EPA-Jargonausdruck "computer-implementierbare
Erfindungen"? Wenn ja, bietet sie eine Defitinion an, um
patentfähige Erfindungen (z.B. rechnergesteuerte chemische
Reaktion, die auf neuen Erkenntnissen über materielle Phänomene
beruhen) von computer-implementierbaren Organisations- und
Rechenregeln (Programmen, Geschäftsmethoden etc) zu unterscheiden?
Halten die vorgeschlagenen Definitionen das Versprechen der
Klärung und Harmonisierung? Ist die EuK bereit, einige [41]echte
Beispiele von Patentansprüchen, wie das EPA sie erteilt,
anzuführen und zu erklären, warum diese Ansprüche nach den
vorgeschlagenen Definitionen zulässig sind oder nicht?
Trotz alldem gibt es Hoffnung. Die EuK hat sich dem Vernehmen nach
dazu durchgerungen, wenigstens Frage 1 positiv zu beantworten.
Somit wird sie zumindest auf rechtssystematischer Ebene ein Fenster
für die Rede- und Informationsfreiheit offen lassen. D.h. es wird
keine "illegale Software" sondern nur illegale Rechenvorgänge
geben. In der Praxis könnte dies sehr viel oder sehr wenig
ausmachen, je nach die die prozeduralen Details geregelt werden.
Leider wird die Euk auf die grundlegenderen Fragen 2 und 3 keine
positive Antwort geben. Während in den Presseerklärungen von
"Ablehnung von Geschäftsverfahrenspatenten amerikanischen Stils",
Bestehen auf dem technischen Charakter von Erfindungen, Regelungen
zum Schutz der Interoperabilität und vielem netten mehr die Rede
sein wird, wird sich beim Studium der Richtlinie herausstellen,
dass die EuK vorschlägt,
* alle wirksamen Beschränkungen der Patentierbarkeit aufzuheben, de
facto Patente auf Organisationsverfahren für geschäftliche
Tätigkeit, Bildung, Therapie u.v.m zuzulassen
* mehr als 30000 triviale Software- und Geschäftsverfahrenspatente
amerikanischen Stils zu legalisieren, die das EPA erteilt hat
* das urheberrechtliche Eigentum, auf dessen Grundlage die
europäische Softwarebranche floriert hat, zu untergraben
* die Monopolisierung von Standards zu erlauben und damit freie
Software, Shareware und KMU aus dem Markt zu verdrängen
* außereuropäischen Großkonzernen zu ermächtigen, sich die Juwelen
der europäischen Softwarebranche anzueignen
* mehrere Milliarden Euro von der Softwarebranche an die
Patentbranche und an große Portfoliobesitzer wie IBM zu
transferieren
"
Warum handelt die EuK so stur gegen den Konsens einer wohlinformierten
Öffentlichkeit aus Programmiern und [42]Wirtschaftswissenschaftlern?
Jean-Paul Smets, Vizepräsident der [43]Französischsprachige
Vereinigung der Benutzer von Linux und Freier Software und
Eurolinux-Sprecher, erklärt:
"
1. Die federführende zuständige Dienststelle für Gewerblichen
Rechtschutz in Bolkesteins Generaldirektion Binnenmarkt ist seit
Jahren fest in der Hand von Patentexperten, deren Karriereweg
innerhalb der europäischen Patentinstitutionen verläuft. Sie sind
beim Umsetzen von EPA-Vorgaben in ihrem Element. Jedes Abweichen
von diesem Pfad würde für sie ein persönliches Risiko bedeuten.
2. Obwohl führende Abgeordnete, Parteien und Verwaltungsorgane
wiederholt vor der negativen Wirkung von Softwarepatenten auf die
Innovation gewarnt und klar gegen die Patentierbarkeit von
Software Stellung bezogen haben, überlassen, überlassen
Regierungsbeamte dies Angelegenheit meistens ihren Patentexperten,
die sich wiederum eher an der herrschenden Meinung der Patentwelt
als an den schriftlichen Vorgaben ihrer Regierungen orientieren.
3. Die Patentexperten, die beim EPA und in den Rechtsabteilungen
großer IT-Firmen arbeiten, bilden eine finanzkräftigen
Personenkreis, der im Namen von Nokia, Alcatel, Thomson, IBM,
Siemens usw sprechen kann. Dies hat es der Europäischen Kommission
ermöglicht, weniger als 10% der Konsultationsteilnehmer als die
"wirtschaftliche Mehrheit" zu bezeichnen. Offenbar berücksichtigt
die Europäische Kommission nicht, dass der Großteil der
Software-Innovation und des Umsatzes im Softwain Europa außerhalb
von Großfirmen stattfindet. Innovationspolitische Entscheidungen
bei der Europäischen Kommission scheinen sich eher an einer
"Finanzmehrheit" als an einer "Innovationsmehrheit" auszurichten.
"
Jozef Halbersztadt, Patentprüfer am Polnischen Patentamt, fühlt sich
an die Starrsinnigkeit kommunistischer Regierungen in seinem Land
erinnert:
"Die Patentexperten und ihre politischen Verbündeten schneiden sich
ins eigene Fleisch, indem sie die Meinungen der Software-Fachleute
und der breiten Öffentlichkeit ignorieren. Die Patentrechtler, die
die Patentierbarkeit von immateriellen Lehren einfordern, und ihre
Freunde in den Regierungen legen genau die gleiche Haltung an den
Tag wie die Politiker in den kommunistischen Staaten vor ihrem
Sturz.
Nach einigen Berechnungen aus der offiziellen Analyse der Antworten
aus dem Konsultationspapier kommt man zu etwa folgender Verteilung
der Ansichten der Antwortenden:
Für Softwarepatente: 85 von 1447 Antworten:
6%
Gegen Softwarepatente:
94%
Gegen Softwarepatente in Gruppen:
Individuen:
98,5%
KMU:
95%
Großunternehmen:
81%
Verbände:
45%
Anwender:
99,6%
Studenten:
99,5%
Akademiker:
98,0%
Software-Entwickler:
95,8%
Immaterialgüterrechtler (Patentjuristen):
33%
Regierungsvertreter:
22%
Diese Zahlen mögen etwas ungenau und aufgrund diverser
verfälschender Einflüsse unrepräsentativ sein. Im großen und ganzen
zeigt sich jedoch ein Bild, welches man in verschiedenen Umfragen
in Europa und den USA wiederfindet. Ein Blick auf die Qualität der
Argumente macht die Sache noch deutlicher: brav aufgesagte
patentrechtliche Glaubenssätze auf der einen Seite, lebendige
Berichte aus einer zunehmend bedrohten Softwarepraxis auf der
anderen."
Jürgen Siepmann, Diplom-Physiker und Rechtsanwalt mit Spezialgebiet
Software-Recht und Justitiar des Linus-Verbandes, erklärt die
Verhältnisse der europäischen Institutionen untereinander und die
Risiken, die die Europäische Gemeinschaft übernimmt, indem sie in
der Frage der Softwarepatente gesetzgeberisch tätig wird:
"Das EPA ist keine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft. Seine
Technischen Beschwerdekammern (TBK) sind in vieler Hinsicht keine
vollwertigen rechtsstaatlichen Gerichte. Die Entscheidungen der TBK
sind nur in soweit bindend, wie sie Verwaltungsvorgänge des EPA
selbst regeln. Einige nationale Hüter des Patentrechts legen jedoch
gegenüber den [44]gesetzeswidrigen Beschlüssen der TBK zur
Patentierbarkeit von Computerprogrammen einen besonders eifrigen
Gehorsam an den Tag. So ist es zu Unstimmigkeiten zwischen den
verschiedenen Gerichten und einem scheinbaren Bedarf nach neuer
Gesetzgebung gekommen. Als das EPA schließlich [45]vorschlug, alle
Grenzen der Patentierbarkeit aufzuheben, kam es jedoch zu einer
unerwartet starken Gegenbewegung. Im Oktober 2000 gaben die
nationalen Rechtspfleger ihre Pläne zur Revision des EPÜ auf und
reichten das heiße Eisen nach Brüssel weiter. Mit ihrem
[46]Grünbuch und ihrem [47]Konsultationspapier machte sich die
Europäische Kommission Schritt für Schritt den Standpunkt des EPA
zu eigen.
Das Konsultationspapier war als eine Übung zur Mobilisierung der
Patentwelt konzipiert, aber das Ergebnis zeigte deutlicher denn je,
dass Softwarepatente heute nicht weniger unbeliebt und
ungerechtfertig sind als 1973. Die öffentliche Kontroverse warf ein
grelles Licht auf einen bedenklichen Mangel an institutionellen
Gegengewichten und rechtsstaatlicher Kontrolle im europäischen
Patentwesen. Die Europäische Kommisssion hat jetzt die Gelegenheit,
das System zu reformieren. Wenn sie diese Gelegenheit ergreift,
kann das Gemeinschaftspatent zu einem Erfolg werden. Wenn sie
hingegen einfach der EPA-Lobby gibt, was sie will, sind die Risiken
außergewöhnlich hoch. Angesichts bestehender Verträge wie [48]TRIPS
genügt eine schlechte Definitionen von Begriffen wie "Technik" und
"Erfindung", um Europa auf Jahrzehnte hin an eine
volkswirtschaftsschädliche Eigentumsordnung zu ketten.
Mehrere neuere EG-Richtlinien aus dem Bereich des
Immaterialgüterrechts haben mehr Probleme geschaffen als gelöst und
müssen dauernd nachverhandelt werden. Das Grünbuch und das
Konsultationspapier vertragen sich nicht mit modernen Methoden der
ökonomischen Analyse des Rechts. In ihrem Verständnis für Software
liegen sie auch deutlich unter dem Niveau des [49]patentrechtlichen
Schrifttums der 70er Jahre. Viele Leute fragen sich, wie lange sich
die EU es noch leisten kann, mit unausgegorenen
Regelungsvorschlägen dieser Art aufzuwarten. Die Anwendung von
groben Monopolrechten auf abstrakte Regeln ist einer des
brisantesten Themen der Gesetzgebung. Die EuK täte gut daran, den
nationalen Regierungen den schwarzen Peter zurückzugeben, etwa
durch Unterbreitung mehrerer alternativer Vorschläge. In jedem
Falle liegt der [50]Eurolinux-Vorschlag als eine legitime
Alternative auf dem Tisch."
Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die Grenzen der
Patentierbarkeit
[51]Europäische Konsultation 2002: Software-Innovation und die Grenzen
der Patentierbarkeit
Über Eurolinux - www.eurolinux.org
Das Eurolinux Bündnis für eine Freie Informationelle Infrastruktur ist
eine offene Koalition von Firmen und Verbänden, die gemeinsam eine auf
offenen Standards, freiem Wettbewerb und quelloffener Software wie
Linux aufbauende kraftvolle europäische Softwarekultur fördern und
schützen wollen. Firmenmitglieder und Förderer von EuroLinux
entwickeln oder verkaufen Software für Betriebsssysteme wie GNU/Linux,
MacOS oder Windows.
Das Eurolinux-Bündnis hat in 1999 zusammen mit der Französischen
Botschaft in Japan die erste Euro-Japanische Konferenz über Linux und
Freie Software mit organisiert. Das Eurolinux-Bündnis entwickelt den
WWW-Auftritt www.freepatents.org, um Innovation und Wettbewerb in der
europäischen Informationstechnologie zu fördern.
Pressekontakt
Frankreich und Europa:
[52]Jean-Paul Smets-Solanes, +33-662057614
Deutschland und Europa:
[53]Hartmut Pilch, +49-89-18979927
Spanien:
[54]Jesus González Baharona, +34 91 664 74 67
Dänemark und Nordeuropa:
[55]Anne Østergaard
Belgien:
belgium@eurolinux.org
Feste Netzadresse dieser Presseerklärung
http://www.eurolinux.org/news/warn01C
Juristische Hinweise
Linux ist ein eingetragenes Warenzeichen von Linus Torvalds.
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen von Microsoft Inc.
MacOS ist ein eingetragenes Warenzeichen von Apple Inc.
Alle anderen Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
Weitere Lektüre
-> [56]Europäische Konsultation über die Patentierbarkeit von
Computer-Implementierbaren Organisations- und Rechenregeln (=
Programmen für Datenverarbeitungsanlagen):
Am 19. Okt 2000 veröffentlichte die Dienststelle für
Gewerblichen Rechtsschutz der Europäischen Kommission (EuDGR)
ein Sondierungspapier, welches eine rechtliche Argumentation
darlegt, wie das Europäische Patentamt (EPA) sie in den letzten
Jahren verwendet hat, um ihre Praxis der Patentierung von
Programmen für Datenverarbeitungsanlagen und anderen
Organisations- und Rechenregeln gegen den Buchstaben und Geist
der geltenden Gesetze zu rechtfertigen. Die Konsultation
richtete sich offenbar an die Patentabteilungen diverser
Unternehmen und Verbände und war als ein Manöver zu ihrer
Mobilisierung konzipiert. Das Papier selber warb einseitig für
den Standpunkt des Europäischen Patentamtes und stellte Fragen,
die nur Patentjuristen verstehen und beantworten können. Ferner
wurde es von einer "unabhängigen Studie" bestätigt, welche eine
bekannte Denkfabrik der Patentbewegung im Auftrag der EuDGR
durchgeführt hatte. Patentjuristen verschiedener Organisationen
sandten applaudierende Antworten ein und erklärten dabei das
bekannte Credo der Patentbewegung, wonach Patente grundsätzlich
in allen Gebieten die Innovation fördern und vor allem dem
Wohle der kleinen und mittleren Unternehmen dienen. Allerdings
antworteten auch einige Verbände und Firmen sowie über 1000
Einzelpersonen, vor allem Programmierer, mit kritischen
Stellungnahmen. Die EuDGR hat die Stellungnahmen bisher nur
schleppend und unvollständig und in schwer konsultierbarer Form
veröffentlicht. Dem wollen wir abhelfen, und Sie können
mitmachen.
-> [57]Gesetzesregel über den Erfindungsbegriff im Europäischen
Patentwesen und seine Auslegung unter besonderer
Berücksichtigung der Programme für Datenverarbeitungsanlagen:
Wir schlagen dem Gesetzgeber vor, beim Entwurf einer Richtlinie
zur Frage der Patentierbarkeit von Software auf dem folgenden
kurzen und klaren Text aufzubauen.
-> [58]Patentjurisprudenz auf Schlitterkurs -- der Preis für die
Demontage des Technikbegriffs:
Bisher gehören Computerprogramme ebenso wie andere
Organisations- und Rechenregeln in Europa nicht zu den
patentfähigen Erfindungen, was nicht ausschließt, dass ein
patentierbares Herstellungsverfahren durch Software gesteuert
werden kann. Das Europäische Patentamt und einige nationale
Gerichte haben diese zunächst klare Regel jedoch immer weiter
aufgeweicht. Dadurch droht das ganze Patentwesen in einem
Morast der Beliebigkeit, Rechtsunsicherheit und
Funktionsuntauglichkeit zu versinken. Dieser Artikel gibt eine
Einführung in die Thematik und einen Überblick über die
rechtswissenschaftliche Fachliteratur.
-> [59]Art 52 EPÜ: Auslegung und Novellierung:
Die im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) 1973 festgelegten
Grenzen des Patentwesens im Laufe der Jahre verwischt worden.
Führende Patentgerichte haben Art 52 in einer Weise ausgelegt,
die in in der Praxis fast bedeutungslos macht. Zahlreiche
Rechtsgelehrte haben gezeigt, warum dies unzulässig ist. Das
Europäische Patentamt (EPA) hatte die Ungereimtheiten in Kauf
genommen, weil es fest mit einer Änderung des Art 52 rechnete.
Es hat selbst Änderungsvorschläge vorgelegt, die das Gesetz
ganz an die EPA-Praxis der grenzenlosen Patentierbarkeit
anpassen. Man könnte jedoch auch den umgekehrten Weg gehen: die
Patentierbarkeit erneut im Sinne des ursprünglichen Art 52
regeln, und zwar in einer Weise, die weniger Möglichkeiten des
Missbrauchs offen lässt. Dies Dokumentation erkundet, was
passiert ist und was für die Zukunft getan werden kann.
-> [60]BGH 1976-06-22: Dispositionsprogramm:
Eine Grundsatzentscheidung des BGH von 1976, die Ergebnisse
einer 20jährige Diskussion um die Patentierbarkeit von
Computerprogrammen zusammenfasst. Der Leitsatz lautet:
Organisations- und Rechenprogramme für elektronische
Datenverarbeitungsanlagen zur Lösung von betrieblichen
Dispositionsaufgaben, bei deren Anwendung lediglich von einer
in Aufbau und Konstruktion bekannten Datenverarbeitungsanlage
der bestimmungsgemäße Gebrauch gemacht wird, sind nicht
patentfähig. Der Dispositionsprogramm-Beschluss ist der erste
und wegen seiner allgemeinen Betrachtungen meistzitierte einer
Reihe von Beschlüssen des BGH-Patentsenats, in denen die
Nichtpatentierbarkeit von Organisations- und Rechenregeln,
Programmen für Datenverarbeitungsanlagen sowie immateriellen
Verfahren (Algorithmen) im allgemeinen erläutert und eine
Methodologie für die Unterscheidung zwischen technischen
Erfindungen und anderen nicht-patentierbaren Geistesleistungen
herausgearbeitet wird. In den Schlussbetrachtungen wird
prophetisch warnend erklärt, dass das Patentrecht ein
spezielles Werkzeug zur Belohnung von Neuerungen in einem
überschaubar begrenzten Bereich ist, nämlich des Problemlösens
durch unmittelbaren Einsatz von Naturkräften, und dass eine
Ausweitung dieses Bereiches in mehrfacher Hinsicht
unverantwortbare Folgen nach sich ziehen würde.
-> [61]Software Patentability with Compensatory Regulation: a Cost
Evaluation:
Europe is preparing major changes in its patent system. The
European Patent Office (EPO) has proposed to remove limitations
on patentability, such as the exclusion of computer programs in
Art. 52 of the European Patent Convention (EPC). A report by
the French Academy of Technologies supports this proposal but
suggests additional regulation measures in order to reduce
potential abuses of software patents. In this article, we try
to assess the costs of such compensatory regulation. They add
up to an estimated 1-5 billion EUR per year for the European
Union. Various regulation approaches and cheaper legislative
approaches are compared in this article.
-> [62]Häufige Fragen und Populäre Irrtümer:
Die Diskussion in diversen Foren zum Thema Softwarepatente
kreist periodisch um die selben Fragen. Seit langem ist eine
systematische Antwortensammlung fällig.
_________________________________________________________________
http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
[63]eurolinux
Verweise
37. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/indexde.html
38. http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html
39. http://swpat.ffii.org/vreji/cusku/indexde.html
40. http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf
41. http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/mupli/index.de.html
42. http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html
43. http://www.aful.org/
44. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/exeg/indexde.html
45. http://www.european-patent-office.org/news/headlns/2000_08_17_d.htm
46. http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/intprop/indprop/patde.pdf
47. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/indprop/softpatde.htm
48. http://swpat.ffii.org/stidi/trips/indexde.html
49. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/indexde.html
50. http://swpat.ffii.org/stidi/javni/indexde.html
51. http://swpat.ffii.org/penmi/eukonsult02/indexde.html
52. mailto:jp@smets.com?subject=http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
53. http://localhost/phm/indexde.html
54. mailto:jgb@gsyc.escet.urjc.es?subject=http://www.eurolinux.org/news/warn01C/indexde.html
55. mailto:anne@sslug.dk
56. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eukonsult00/indexen.html
57. http://swpat.ffii.org/stidi/javni/indexde.html
58. http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html
59. http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/indexde.html
60. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-dispo76/indexde.html
61. http://swpat.ffii.org/stidi/pleji/indexen.html
62. http://swpat.ffii.org/stidi/danfu/indexde.html
_______________________________________________
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