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Neue Pressemitteilung aus D'dorf.



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Hallo Liste,

der Eleganz wegen im ungekuerzten Volltext:

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Pressemitteilung 70/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf vom
26.02.2002 :



Bezirksregierung Düsseldorf nicht "die Wacht am Rhein" im Internet -
Düsseldorfer Regierungspräsident weist taz-Bericht zurück -

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nicht, wie von der taz behauptet,
die "Wacht am Rhein" im Internet. Der Düsseldorfer Regierungspräsident
Jürgen Büssow stellt mit großer Verwunderung fest, dass nach
Auffassung der taz die Architektur des Netzes Nazis einen Freiraum für
ihre rechtssextremistischen Angebote bieten darf. Rechtsgrundlage für,
wie von der taz in diesem Zusammenhang leider nicht berichtet, die
Sperrung unzulässiger, rechtsextremistischer Internetangebote ist der
Mediendienste-Staatsvertrag . Dies ist die offizielle und nicht "so
genannte" Gesetzesbezeichnung. Der Mediendienste-Staatsvertrag ist
nicht an das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG)
"angelehnt". Letzteres ist ein Artikelgesetz des Bundes mit anderen
Reglungsgegenständen.

Dass eine Verpflichtung der Zugangsprovider zur Sperrung von
unzulässigen Inhalten besteht, ist weder ungeklärt noch juristisches
Neuland. § 18 Abs. 3 MdStV ist hier eindeutige Rechts- und
Ermächtigungsgrundlage. Diese Norm ist seit Mitte 1997 geltendes Recht
in allen Bundesländern.

Die Sperrung der unzulässigen Intranetinhalte ist keine
Lokalangelegenheit. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf
besteht für das gesamte Land Nordrhein -Westfalen.

Eine Umleitung des Eintrages auf dem Domain-Name-Server ist als eine
Sperrmöglichkeit im Rahmen einer Anhörung erörtert und für zulässig
erachtet worden. Die Bezirksregierung hat nicht anzuordnen, wohin eine
Umleitung erfolgt.

In der Sperrverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.12.2001
an Access -Provider wurde nicht die Sperrung von drei, sondern von
zwei rechtsextremistischen Adressen angeordnet. Die Provider haben
nicht, wie von de taz behauptet, innerhalb von vier Wochen Stellung zu
nehmen. Sie können innerhalb dieser Zeit Widerspruch einlegen.

Eingriffe in den Datenfluss sind nicht typische Kennzeichen
totalitärer Regime . Die Sperrung und Untersagung von unzulässigen
Angeboten ist keine Erfindung der Bezirksregierung Düsseldorf. Der in
allen Bundesländern geltende Mediendienste-Staatsvertrag sieht diese
Maßnahme vor.

Regierungspräsident Jürgen Büssow ist auch nicht unbekümmert über
Medienkompetenz oder Computerunterricht an den Schulen. Gerade die
Stärkung der Medienkompetenz und die Verbreitung des
Computerunterrichts an den Schulen erfahren durch seine Behörde
besondere Förderung.

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Wenn ich in diesem Zusammenhang noch auf die Unterschriftenaktion
"Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit" unter
http://www.odem.org/informationsfreiheit/ hinweisen darf ...


MfG
 Olaf, der bereits mit Spannung ein fuer diese Woche
       angekuendigtes Statement von Clement erwartet ,)

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Die gefundenen Bilder werden mit mathematischen Verfahren der Musterer-
kennung analysiert, wobei die entsprechenden URLs maschinell klassifi-
ziert werden - zum Beispiel als Rassismus, pornografische Darstellungen,
Sport oder Online-Shopping.      (Aus einem Pressetext der Webwasher AG)

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Version: PGP 6.5i
Comment: Aktueller Lieblink: http://odem.org/informationsfreiheit/

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