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Re: Neue Pressemitteilung aus D'dorf.



At 18:36 Uhr +0100 26.02.2002, Joerg-Olaf Schaefers wrote:

>der Eleganz wegen im ungekuerzten Volltext:

Ich wills mal kuerzen:


>Dass eine Verpflichtung der Zugangsprovider zur Sperrung von
>unzulässigen Inhalten besteht, ist weder ungeklärt noch juristisches
>Neuland. § 18 Abs. 3 MdStV ist hier eindeutige Rechts- und
>Ermächtigungsgrundlage. Diese Norm ist seit Mitte 1997 geltendes Recht
>in allen Bundesländern.

Wobei man doch hinzufuegen muss, dass die ISPs hier nicht als
Mediendienste, sondern als Dritte erfasst werden. Der Mediendienst sitzt in
den USA und die Sperrung betrifft nur NRW. Im Hinblick auf den Mediendienst
in den USA, den Buessow regeln will, ist das eine zu vernachlaessigende
Groesse.

ISPs sind keine Mediendienste, das ist auch Buessow (hoffentlich) klar.


Sicher ist das Internet kein "rechtsfreier Raum" und auch ISPs koennen zu
Sperren gezwunden werden, wenn es sein muss. Versteht sich von selbst.


Aber so einen Fall haben wir hier nicht. Er war vielleicht im Falle
"radikal" gegeben, als das Leben von Castortransporteuren auf dem Spiele
stand. Nehmen wir einmal an, es war damals so.

Eine vergleichbare Gefahr fuer irgendwen oder irgendwas ist heute aber weit
und breit nicht sichtbar.



Ob Buessow fuer Mediendienste in den USA ueberhaupt zustaendig ist, stellen
wir uns mal vor, der Mediendienst saesse in Rheinland Pfalz oder Baden
Wuertemberg, mag wiederum offen bleiben,



H.




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