[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [FYI] Musikindustrie: "Auch künftig kein Anspruch auf private Kopie"
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: [FYI] Musikindustrie: "Auch künftig kein Anspruch auf private Kopie"
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: Tue, 6 Aug 2002 09:56:26 +0000 (UTC)
- Delivered-To: mailing list debate@lists.fitug.de
- List-Help: <mailto:debate-help@lists.fitug.de>
- List-Id: <debate.lists.fitug.de>
- List-Post: <mailto:debate@lists.fitug.de>
- List-Subscribe: <mailto:debate-subscribe@lists.fitug.de>
- List-Unsubscribe: <mailto:debate-unsubscribe@lists.fitug.de>
- Mailing-List: contact debate-help@lists.fitug.de; run by ezmlm
- Newsgroups: iks.lists.fitug
- Organization: IKS GmbH Jena
- References: <3D4ED284.9896.8EEF79@localhost> <Pine.BSF.4.21.0208060417230.278-100000@moritz.alleswirdgruener>
- User-Agent: slrn/0.9.6.3 (Linux)
* Heiko Recktenwald wrote:
>> unterschiedlicher Interpretationen ihres Inhalts. Während
>> Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin am vergangenen Freitag noch
>> betonte, das Kopieren von Musik und Text für private Zwecke bleibe
>> erlaubt, ist Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände,
>> völlig gegenteiliger Meinung. Nicht nur das, denn wörtlich heißt es in
>> einer Stellungnahme zum Entwurf des Kabinetts: "Es gibt auch in Zukunft
>> keinen Anspruch auf eine private Kopie."
>
>Erlaubt heisst erstmal: wird nicht bestraft. Nicht auf alles, was nicht
>bestraft wird, gibt es einen Anspruch.
Der einforderbare Anspruch entsteht durch die pauschalierten Abgaben via
z.B. GEMA. Kurz: Ich habe dafür bezahlt.
>(Man sollte die Ministerin einmal fragen, ob denn ihrer Meinung nach auch
>die dafuer unter Umstaenden noetige Umgehungssoftware entwickelt, benutzt,
>verbreitet werden darf. Wahrscheinlich kommt dann heraus, dass Sie das
>alles ganz anders gemeint hat...denn damit waer das Neue am Urheberrecht
>kaputt.)
Sorum ist das natürlich Quatsch. Besteht keine Möglichkeit einer privaten
Kopie, so erkenne ich einen Anspruch auf Rückvergütung der pauschalen
Abgaben durch den Möglichkeitsverhinderer. Kurz: Wer Kopierschutz einsetzt,
zahlt die vorab entrichteten Gema-Gebühren seinen Kunden zurück.
>IMHO gibt es einen Anspruch auch allenfalls aus Kaufvertrag, das gehoert
>einfach dazu, es sei denn, es gibt einen "deutlichen Hinweis" auf den
>Kopierschutz.
Und? Wann überweist mir Sony Music das Geld?
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de