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Re: Musikindustrie: "Auch künftig kein Anspruch auf private Kopie"



> >Erlaubt heisst erstmal: wird nicht bestraft. Nicht auf alles, was nicht
> >bestraft wird, gibt es einen Anspruch.

Ein Anspruch wäre in diesem Kontext einfach sinnlos.
Wenn man eine private Kopie erstellt, nimmt man damit objektiv gesehen
nicht den Urheberrechtsinhaber in Anspruch.
Man hat aber das Recht zur Erstellung der privaten Kopie, genau so wie der
Urheber das Recht hat, einem bestimmte Dinge zu verbieten.
Es gibt nicht das eine Recht ohne das andere.
Wer nur das eine davon will, kann sich nicht auf das UrhR berufen.
Deshalb ist die Aussage des Musiklobbyisten entweder falsch oder sinnlose
Wort-zu-Tode-Reiterei (wie wir sie von den Diskussionen über "Programme
als solche" kennen).

> Der einforderbare Anspruch entsteht durch die pauschalierten Abgaben via
> z.B. GEMA. Kurz: Ich habe dafür bezahlt.

Rechtfertigt sich die GEMA wirklich dadurch?

Das wäre eine ziemlich gefährliche Argumentation.

Sie würde besagen, dass das UrhR eine Einbahnstraße ist, dass es keine
Schranken gibt und der Urheber für jede Kopie (also jeden digitalen
Lesevorgang) einzeln entschädigt werden muss.

Ich glaube eher, dass die GEMA sich durch die mangelnde Durchsetzbarkeit
des UrhR und die Häufigkeit von Verletzungen rechtfertigt.  An dieser
Rechtfertigung kann man natürlich aussetzen, dass sie brave Bürger genau
so wie unbrave trifft.  Folgerichtig wäre nur eine Rechtfertigung der
GEMA-Gebühr als eine spezielle Kulturförderungsabgabe, mit der so gut wie
möglich das Marktversagen im Zusammenhang mit UrhR ausgeglichen werden
soll.

> >(Man sollte die Ministerin einmal fragen, ob denn ihrer Meinung nach auch
> >die dafuer unter Umstaenden noetige Umgehungssoftware entwickelt, benutzt,
> >verbreitet werden darf. Wahrscheinlich kommt dann heraus, dass Sie das
> >alles ganz anders gemeint hat...denn damit waer das Neue am Urheberrecht
> >kaputt.)
>
> Sorum ist das natürlich Quatsch. Besteht keine Möglichkeit einer privaten
> Kopie, so erkenne ich einen Anspruch auf Rückvergütung der pauschalen
> Abgaben durch den Möglichkeitsverhinderer. Kurz: Wer Kopierschutz einsetzt,
> zahlt die vorab entrichteten Gema-Gebühren seinen Kunden zurück.

Was natürlich unpraktikabel ist und auf einer Einbahnstraßen-Auffassung
vom Urheberrecht beruht, wie jene Musikindustriellen und Bitkomiker sie
propagieren.

> >IMHO gibt es einen Anspruch auch allenfalls aus Kaufvertrag, das gehoert
> >einfach dazu, es sei denn, es gibt einen "deutlichen Hinweis" auf den
> >Kopierschutz.
>
> Und? Wann überweist mir Sony Music das Geld?

Ebd.

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation                       http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente    http://www.noepatents.org/


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