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Re: Musikindustrie: "Auch künftig kein A



* PILCH Hartmut wrote:
>> Der einforderbare Anspruch entsteht durch die pauschalierten Abgaben via
>> z.B. GEMA. Kurz: Ich habe dafür bezahlt.
>
>Rechtfertigt sich die GEMA wirklich dadurch?

Ja.

>Sie würde besagen, dass das UrhR eine Einbahnstraße ist, dass es keine
>Schranken gibt und der Urheber für jede Kopie (also jeden digitalen
>Lesevorgang) einzeln entschädigt werden muss.

Das wäre überspitzt die Argumentation, wie ich sie verstanden habe.

>> Sorum ist das natürlich Quatsch. Besteht keine Möglichkeit einer privaten
>> Kopie, so erkenne ich einen Anspruch auf Rückvergütung der pauschalen
>> Abgaben durch den Möglichkeitsverhinderer. Kurz: Wer Kopierschutz einsetzt,
>> zahlt die vorab entrichteten Gema-Gebühren seinen Kunden zurück.
>
>Was natürlich unpraktikabel ist und auf einer Einbahnstraßen-Auffassung
>vom Urheberrecht beruht, wie jene Musikindustriellen und Bitkomiker sie
>propagieren.

Das UrhRecht sieht das IMHO aber so.

>> >IMHO gibt es einen Anspruch auch allenfalls aus Kaufvertrag, das gehoert
>> >einfach dazu, es sei denn, es gibt einen "deutlichen Hinweis" auf den
>> >Kopierschutz.
>>
>> Und? Wann überweist mir Sony Music das Geld?
>
>Ebd.

Nichts mit ebend.

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