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[FYI] Follow-up-Studie 2002 beim Fraunhofer Institut im Auftrag des BMWI
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- Subject: [FYI] Follow-up-Studie 2002 beim Fraunhofer Institut im Auftrag des BMWI
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Wed, 23 Oct 2002 21:47:55 +0200
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Follow-up-Studie 2002 beim Fraunhofer Institut im Auftrag des BMWI
Die Follow-up-Studie "Geistige Eigentumsrechte in der Informations-
gesellschaft: Eine Analyse der Rolle gewerblicher Schutzrechte bei
Gründung und Markteintritt sowie für die Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit von Softwareunternehmen anhand unternehmens- und
softwaretypenbezogener Fallstudien" wird im Auftrag des BMWi durch
das Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung
erstellt. Ergebnisse werden im Herbst 2002 erwartet.
Hintergrund: Das im September 2001 abgeschlossene Forschungsprojekt
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Mikro- und
makroökonomische Implikationen der Patentierbarkeit von
Softwareinnovationen: Geistige Eigentumsrechte in der
Informationstechnologie im Spannungsfeld von Wettbewerb und
Innovation" führte u.a. zu dem Ergebnis, dass für ein vertieftes
Verständnis sowie eine differenzierte Bewertung der Ergebnisse der
empirischen Erhebung in Bezug auf die unternehmerischen Vor- oder
Nachteile, die sich aus dem bestehenden Schutzrechts-, insbesondere
dem Patentsystem, ergeben, unternehmensspezifische Fallstudien
notwendig sind.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, in Anknüpfung und Vertiefung der
Erhebungsergebnisse aus dem vorherigen Forschungsprojekt mit Hilfe
von unternehmensspezifischen Fallstudien die konkreten Auswirkungen
der bestehenden Schutzrechtsregelungen (insbesondere
Patentierungspraxis) im Softwarebereich auf Innovationsentscheidungen
und die Wettbewerbsstrategien eines Software herstellenden
Unternehmens darzustellen und im Hinblick auf den mikroökonomischen
Nutzen bzw. möglichen Nachteile/Kosten für das Unternehmen (ggf.
Unternehmensgruppen) zu bewerten.
© copyright "Sicherheit im Internet" 2001, BMWi, BMI, BSI
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