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Re: Versicherungsdaten



* Thomas Riedel wrote:
>> Aber aus dem Datenschutzrecht oder aus dem UWG
>> könnten Strafnormen anwendbar sein.
>
> Wenn man unerlaubt Daten verwendet, um auf Sicherheitslücken hinzuweisen.

Im vorliegenden Fall ist das eine bösartige Unterstellung.

>> Daher sollte die Affäre mit hinreichender Diskretion abgehandelt werden.
>
> Was, man kann gegen die Datenschutzgesetze verstoßen im Interesse des
> Datenschutzrechts?

Du hast überhaupt nicht verstanden, was los ist. Warum schreibst Du dann
öffentlich? Ist Dir das nicht peinlich?

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