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Re: Versicherungsdaten



Ihr sollted Euch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Wenn der
nicht reagiert ist das sicher 'was für die Presse. Der kann bei einem
solchen Unternehmen sicher eine Menge Wind machen und entsprechende
Auflagen fordern (für zukünftige Sicherheit)

Hacking erfordert die Überwindung einer Zugangssperre. Aus dem StGB ist
mir also nix ersichtlich. Aber aus dem Datenschutzrecht oder aus dem UWG
könnten Strafnormen anwendbar sein. 

Daher sollte die Affäre mit hinreichender Diskretion abgehandelt werden.
Bisher ist das geschehen, aber mit der Presse und der Nennung von Namen
solltet ihr dennoch vorsichtig sein.

Gruss

Rigo


On Wed, Nov 06, 2002 at 09:45:35AM +0100, Rainer Sokoll wrote:
> On Wed, Nov 06, 2002 at 01:25:03AM +0100, Martin Schroeder wrote:
> 
> > On 2002-11-05 19:53:42 +0100, Christian Kahlo wrote:
> > > Ich habe Zeit, viele Backups, keine sozialen Probleme und keine
> > > persoenlichen Skrupel mit denen in Konflikt zu geraten.
> > 
> > Rede bitte mit Deinem Arbeitgeber, bevor Du weiterhin von
> > Firmenrechnern aus über sowas diskutierst. Ansonsten ist Lutz nun
> > wirklich um die Ecke.
> 
> Zumindest der Sysadmin des Arbeitgebers war von der Aktion grob
> informiert.
> Und eine Diskussion gerade hier wird von ihm ausdrücklich befürwortet.
> 
> Rainer
> 
> -- 
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