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Re: Datenschutz -- bitte um Beispiele!



Thomas Roessler <roessler@does-not-exist.org>:

> Wieso diskutiert Ihr über einen Grundrechtsverzicht?

> Informationelle /Selbstbestimmung/ enthält schon im Wortsinn, daß es 
> meine Sache ist, wem ich meine Daten gebe - oder auch nicht.

Das ist völlig richtig. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion
trennen aber viele nicht richtig zwischen dem Verzicht auf die
Ausübung eines Abwehrrechts im Einzelfall und dem Verzicht auf das
Grundrecht selbst.

Daß ein "Grundrechtsverzicht" im Wortsinne nicht möglich ist, sagt
schon Art. 1 Abs. 2 GG, nach dem das Deutsche Volk (im Zusammenhang
mit den Grundrechten) sich zu *unveräußerlichen* Menschenrechten
bekennt. Leider ist es aber einigermaßen verbreitet, auch den Verzicht
auf die Ausübung im Einzelfall "Grundrechtsverzicht" zu nennen.

Hauke

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