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Re: Versicherungsdaten



Hi,

> "Unerlaubtes ausspaeen von Daten" ist doch Strafbar, nor?
>
> Nur bei besonderem Schutz. Der liegt nicht vor.
> 
> Stimmt. Man kann aber nur vermuten was "besonderer Schutz" bedeutet.
> 
> Z.B.: Reicht ein "geheimes" Unterverzeichnis z.B. aus oder muessen schon
> HTTP-Passwoerter vergeben werden?

Nach Auskunft eines mir bekannten Rechtsverdrehers ist alles, was im 
"Document-root" eines Webservers liegt, oeffentlich und damit ein
"oeffentliches Informations-Angebot". Ob man das per Mausklick oder per 
"wget <url>" holt, ist juristisch egal.

Nichtoeffentlich wird es erst mit Username und Passwort. 

Ergo: "geheimes" Unterverz. reicht nicht.

Gruesse, Juergen

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