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Re: Datenschutz -- bitte um Beispiele!





Heiko Recktenwald schrieb:

> > >s.o. Wenn man nicht weiß, was Autonomie ist (jedenfalls nicht die
> > >Verneinung von Autonomie durch Überlassen ihrer Ausübung an den
> > >Staat im Datenschutzrecht), kann man nicht schlüssig über "sein
> > >informationelles Selbstbestimmungsrecht" reden.
>
> Lasst ihn das doch mal ausspinnen.
>
> Beim Eigentum ueberlasse ich den Schutz auch dem Staat. Und trotzdem bin
> ich Eigentuemer. An welche Faelle denkst Du?

Ausgerechnet Art. 14 GG als Modell für "Dateneigentum" anzuführen, spricht
gerade gegen dieses Modell. Daten sind intangibel. Ihr Wesen iSv Art. 14 GG
ist ihr Wert. Der aber wird wesentlich durch die Situation bei den
Transaktionskosten bestimmt. Ich sehe hier nur große Schwierigkeiten für
den Staat, wenn er inhaltlich ausgestalten will.

Ich könnte noch wesentlich mehr sagen. Ich muß insgesamt feststellen, daß,
von 2 Ausnahmen abgesehen, diese Liste erfreulich aufgeschlossen ist für
Argumente. Trotzdem kann ich nicht beurteilen, wer ihnen tatsächlich folgt.
Mein Problem sind nicht Deppen wie Donnerhacke (1 Ausnahme), sondern Leute,
die sich gar nicht zu Wort melden. Ich möchte nicht meine Argumente für
meine Dissertation verbrannt sehen, die irgendjemand anonym abschöpft.
Inhaltlich hat mir diese Diskussion nicht übermäßig viel gebracht.

Grüsse,

Thomas Riedel




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