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[FYI] LG München I / Urteil vom 08.08.2002 / 7 O 205/02
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020369.htm
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LG München I
Urteil vom 08.08.2002
7 O 205/02
Übernahme einer Gesetzessammlung im
Internet
JurPC Web-Dok. 369/2002
UrhG §§ 87a, 5
Leitsätze (der Redaktion)
1. Eine von einem juristischen Verlag zunächst als Buchwerk und
weiter in digitalisierter Form (als CD-ROM und Online-Version)
herausgegebene Sammlung von Gesetzestexten stellt eine Datenbank im
Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar.
2. Der mit der Konsolidierung von Gesetzestexten verbundene zeitliche
und personelle Aufwand stellt eine wesentliche Investition im Sinne
des § 87a UrhG dar.
3. Eine von einem juristischen Verlag erstellte Sammlung
konsolidierter Gesetzestexte ist als solche kein amtliches Werk,
dessen Nutzung nach § 5 UrhG frei wäre, sondern stellt sich als
eigene Leistung des Verlages dar.
4. Eine analoge Anwendung des § 5 UrhG auf das vom Verlag geschaffene
nichtamtliche Werk ist wegen der mit der Analogie verbundenen
disharmonisierenden Wirkung im Hinblick auf Art. 9 der Datenbank-
Richtlinie abzulehnen.
5. Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung von konsolidierten
Gesetzesfassungen lässt sich weder mit Blick auf die Fürsorgepflicht
des Staates noch durch den Einwand der Monopolstellung der Verlage
begründen.
6. Bearbeitungen und Sammlungen amtlicher Werke, die von
nichtamtlicher Seite veranlasst werden, fallen nicht unter § 5 UrhG.
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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