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[FYI] LG München I / Urteil vom 08.08.2002 / 7 O 205/02



http://www.jurpc.de/rechtspr/20020369.htm

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              LG München I
              Urteil vom 08.08.2002

              7 O 205/02

              Übernahme einer Gesetzessammlung im
              Internet

              JurPC Web-Dok. 369/2002



              UrhG §§ 87a, 5

                               

               Leitsätze (der Redaktion)



1. Eine von einem juristischen Verlag zunächst als Buchwerk und 
weiter in digitalisierter Form (als CD-ROM und Online-Version) 
herausgegebene Sammlung von Gesetzestexten stellt eine Datenbank im 
Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar.  

2. Der mit der Konsolidierung von Gesetzestexten verbundene zeitliche 
und personelle Aufwand stellt eine wesentliche Investition im Sinne 
des § 87a UrhG dar.  

3. Eine von einem juristischen Verlag erstellte Sammlung 
konsolidierter Gesetzestexte ist als solche kein amtliches Werk, 
dessen Nutzung nach § 5 UrhG frei wäre, sondern stellt sich als 
eigene Leistung des Verlages dar.  

4. Eine analoge Anwendung des § 5 UrhG auf das vom Verlag geschaffene 
nichtamtliche Werk ist wegen der mit der Analogie verbundenen 
disharmonisierenden Wirkung im Hinblick auf Art. 9 der Datenbank-
Richtlinie abzulehnen.  

5. Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung von konsolidierten 
Gesetzesfassungen lässt sich weder mit Blick auf die Fürsorgepflicht 
des Staates noch durch den Einwand der Monopolstellung der Verlage 
begründen.  

6. Bearbeitungen und Sammlungen amtlicher Werke, die von 
nichtamtlicher Seite veranlasst werden, fallen nicht unter § 5 UrhG.  


Anmerkung der Redaktion           
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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