[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: heise online: Freispruch fuer Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss



At 10:58 08.01.03 +0100, Lars Weitze cited:

>Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss

ich schliesse mich - wie sicher n andere - den Gratulationen an.

[..]

> Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster wollten etwa 60 Zuhörern
>verfolgen, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal passte.
>Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten Holger Voss
>musste Staatsanwalt Krämer als Vertreter der Anklage Einsicht in die Akten
>nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich. Ihm ging es dabei
>um die distanzierende Forumlierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus
>finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage
>fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher
>sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.
>
> In seinem Schlussplädoyer schloss sich Staatsanwalt Krämer der Forderung
>der Verteidigung nach einem Freispruch an. Krämer betonte, dass es
>vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die Billigung
>einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte. Doch sei es nicht
>wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben
>würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.


den weiter unten zitierten Anmerkungen von Holger im heise-Forum
entnehme ich, dass die Justiz sehr wohl erkennen haette muessen,
dass bei dem Posting vielleicht ein literarisches Stilmittel angewandt
wurde. Wenn Passagen und der Gesamtkontext der Forendiskussion
fehlen, sind nicht nur vor den Ermittlungsbehoerden grobe Fehler
passiert, sondern auch bei den vorangegangenen juristischen
Bewertungen. Wenn "Unbedarftheit" ausgerechnet dort noch anzu-
treffen waere, ist das natuerlich fatal. Selbst bei Mega-Disclaimern wie
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2776435&forum_id=37091
koennte die Passage unterdruecken und Zitate aus dem Zusammen-
hang reissen -- machts freilich zunehmend schwierig, Unbedarfheit ins
Rennen zu fuehren. Auch wenn ein Disclaimer kein Freibrief sein kann
ist mit vermehrtem Aufkommen von </sarcasm>, "ja, das ist ironisch
gemeint", Emoticons, usw zu rechnen. 

Ciao,
Peter

-> http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2769857&forum_id=37091

--- snip ---

ein paar Anmerkungen
Holger Voss hvoss@muenster.de (5. Januar 2003 20:48)

Hallo!

Ein paar Anmerkungen, um hier kursierende Missverständnisse und
Fragen zu klären:

1. Ich habe die Terroranschläge vom 11. September nicht gebilligt,
ich billige sie heute nicht.
   Das ist auch Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Münster bekannt.
Die Polizei Münster ermittelte unter anderem folgenden Text von mir:
"Ich habe es X Male geschrieben, und zwar gar nicht subtil, sondern
ganz ausdrücklich, dass ich keinerlei Sympathie für die Anschläge vom
11.9.2001 hege.... Nur weil manche Betonköpfe nur schwarz und weiß
sehen wollen".
   Nach Ansicht der Staatsanwältin reicht es "Für den bedingten
Vorsatz [...] jedoch, dass der unbefangene Leser die Äußerung als
Billigung verstehen kann".

2. Nicht nur die Staatsanwaltschaft, auch das Amtsgericht ist bereits
gegen mich vorgegangen.
   Gegen mich ist ein Strafbefehl über 50 Tagessätze (in der Summe
1.500 Euro) ergangen. Gegen diesen Strafbefehl habe ich Einspruch
eingelegt, somit kommt es jetzt zum Prozeß.
   Vorwurf war $140 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 211 StGB.

3. Ich wurde anonym (Verwendung von Remailern) angezeigt. Mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von "Engine_of_Aggression"
   Die Anzeigen wurden zwei bis drei Minuten versendet, bevor mir EoA
drohte: "Mal schaun, was der Staatsanwalt zu Deinem Beitrag sagt..."
   Der Text der Anzeigen ist weitgehend identisch mit EoAs Posting,
er enthält den selben Verweis auf einen angeblichen Präzedenzfall in
Göttingen.

(http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1917734&forum_id=30631)


4. Heise hat den Logfile-Eintrag zu meinem Posting auf Beschluß des
Amtsgerichts Hannover hin übermittelt. Der Eintrag enthielt vor allem
die IP-Adresse (bzw. den DNS-Names) meines Anschlusses und meine
Browserkennung ("Mozilla/5.0 ...").

5. Auch gegen EoA wurde ermittelt. Der hat sich beim Schreiben aber
ausreichend anonymisiert.

Schönen Gruß,
Danke an alle, die mir Glück gewünscht bzw. Unterstützung angekündigt
haben,


Holger

--- snap ---


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de