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Rechtliches zu Büsow gesucht
Hi,
In den Sperrverfügungen ist von §1 der Verordnung über Zuständigkeiten
nach dem Mediendienstestaatsvertrag die Rede,
lautet der so:
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist
1. zuständige Behörde für die Aufsicht nach § 18 Abs. 1 und
2. zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Mediendienste-Staatsvertrages.
oder anders?
Dann steht dort noch was von §12 Ordnungsbehördengesetz.
Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?
Ciao
Kai
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