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Rechtliches zu Büsow gesucht



Hi,

In den Sperrverfügungen ist von §1 der Verordnung über Zuständigkeiten 
nach dem Mediendienstestaatsvertrag die Rede,
lautet der so:

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist
1. zuständige Behörde für die Aufsicht nach § 18 Abs. 1 und
2. zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 20 des Mediendienste-Staatsvertrages.

oder anders?

Dann steht dort noch was von §12 Ordnungsbehördengesetz.
Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?

Ciao
Kai

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