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Re: Rechtliches zu Büsow gesucht



Kai Raven schrieb:

> Dann steht dort noch was von §12 Ordnungsbehördengesetz.
> Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?

|     § 12
|     Sonderordnungsbehörden
|
|     (1) Sonderordnungsbehörden sind die Behörden, denen durch 
|     Gesetz oder Verordnung auf bestimmten Sachgebieten
|     Aufgaben der Gefahrenabwehr oder in ihrer Eigenschaft als
|     Sonderordnungsbehörden andere Aufgaben übertragen
|     worden sind.
|
|     (2) Für die Sonderordnungsbehörden gelten die Vorschriften 
|     dieses Gesetzes, soweit nicht durch Gesetz oder
|     Verordnung Abweichendes bestimmt ist.
 
[http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm]

Gruß,
Mark

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