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Re: Rechtliches zu Büsow gesucht
Kai Raven schrieb:
> Dann steht dort noch was von §12 Ordnungsbehördengesetz.
> Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?
| § 12
| Sonderordnungsbehörden
|
| (1) Sonderordnungsbehörden sind die Behörden, denen durch
| Gesetz oder Verordnung auf bestimmten Sachgebieten
| Aufgaben der Gefahrenabwehr oder in ihrer Eigenschaft als
| Sonderordnungsbehörden andere Aufgaben übertragen
| worden sind.
|
| (2) Für die Sonderordnungsbehörden gelten die Vorschriften
| dieses Gesetzes, soweit nicht durch Gesetz oder
| Verordnung Abweichendes bestimmt ist.
[http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm]
Gruß,
Mark
--
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