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[FYI] [intern.de] Staatsanwaltschaft DüDo friert Domain ein



Hallo Liste,

und hier die Meldung von intern.de - die auch den erwarteten Schaden
(keine deutschen Registrars nutzen) anspricht.

---[beisskannte]---

Staatsanwaltschaft DüDo friert Domain ein
12.02.2003

Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf schon ihr Bestes getan hat,
Deutschland international als Land der Zensur und der Sperranordnungen
zu präsentieren, schießt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach: Der
in Düsseldorf ansässige ccTLD-Registrar Joker.com hat eine Anordnung der
Staatsanwaltschaft erhalten. Er muss die bei ihm registrierte Domain
ogrish.com sperren.

Die Sperrre erfolgt, weil ogrish.com ein Gewalt verherrlichendes
Informationsangebot aufweist. Und das ist in Deutschland bekanntlich
verboten. Besondere "Popularität" erhielt die Site im vergangenen Jahr,
weil dort eine Videoaufzeichnung verbreitet wurde, auf der die
Hinrichtung des US-Journalisten Daniel Pearl durch pakistanische
Verbrecher zu sehen war.

Das Angebot ist werbefinanziert, versucht sich aber ähnlich wie
rotten.com als eine Art Prüfstein für die Einhaltung der US-Verfassung
zu präsentieren. Der Betreiber sieht die Darstellung gewaltsamer,
blutiger oder einfach nur Ekel erregender Bilder durch das Recht auf
freie Meinungsäußerung (Freedom of Speech) gedeckt.

Nun ist die Site unter dieser Domain aber erst einmal unerreichbar. Im
Whois wird anstelle eines Nameserver-Eintrages angegeben, die Domain sei
"disabled-by-government". Und das wird sie auch bleiben, bis der
Betreiber sich in Deutschland der anhängigen Klage stellt. Der Weg nach
Düsseldorf ist für ihn nicht allzuweit. Denn auch wenn er sich auf das
US-Recht stützt, so handelt es sich doch um einen Bürger der Stadt
Amsterdam.

Dass er sich aber dem Verfahren stellt, erscheint eher zweifelhaft.
Vorläufig hat ihm sein Hosting Provider in den USA eine Subdomain
(ogrish.prohosters.com) eingerichtet. Unter dieser Adresse wird das
Angebot nach der Düsseldorfer Anordnung vermutlich soviele Besuche
erhalten, wie selten zuvor.

Davon wird auch der Hosting Provider profitieren, der nun bei C|Net
verkündet, dass er "ganz sicher keine Domains bei joker.com registrieren
würde". Er wird weiter mit den Worten zitiert "Wir hosten alles, was in
den USA legal ist".

Damit räumt er zwar ein, dass er sich auch den US-Gesetzen beugen muss.
Aber für ihn und seine US-Kollegen bietet die Düsseldorfer Anordnung
erst einmal einen Anlass, die Registration bei dem deutschen
Konkurrenten zu verdammen.

Siegfried Langenbach von joker.com sieht das Ganze daher auch zunächst
einmal unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs mit amerikanischen
Kollegen. Widerstand gegen die Anordnung aus Düsseldorf will er nicht
leisten, denn er hat "genug Verfahren" gegen die Bezirksregierung
Düsseldorf am Hals. Warum soll er sich dann für Inhalte einsetzen, mit
denen er nicht in Verbindung gebracht werden möchte? Sein Geschäft ist
die Registration von Domains und nicht die Kontrolle von Inhalten.

Seine internationalen Kunden wird diese Haltung aber auch nicht
interessieren. Für sie wird nach der Anordnung der Staatsanwaltschaft
feststehen, dass man in Deutschland besser keine Domains registriert.

C|Net: German registrar bans Web site 
http://news.com.com/2100-1023-984248.html 

---[beisskannte]---

Tschuess, Tim.

-- 
'Ein Banker ist jemand, der einem einen Regenschirm leiht,
wenn die Sonne scheint und ihn beim Fallen der ersten
Regentropfen zurueckfordert.' -> Mark Twain


-- 
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