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[FYI] [heise] Registrar muss Domain im DNS sperren



Hallo Liste,

und hier die heise-meldung zu dem posting von axel.

---[beisskannte]---

Registrar muss Domain im DNS sperren
[12.02.2003 14:05 ]

Der Düsseldorfer Internet-Registrar Joker.com[1] hat die Website
Ogrish.com gesperrt. Die Sperrung erfolgte auf Anordnung der
Düsseldorfer Staatsanwaltschaft; weiter heißt es bei ogrish.com, den
Betreibern sei mitgeteilt worden, "falls Sie die Domain reaktivieren
wollen, müssen sie in Deutschland ein Gerichtsverfahren anstrengen".

Siegfried Langenbach, Chef des Registrars CSL/Joker.com, bestätigte den
Vorgang gegenüber heise online: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist
der Meinung, das Angebot Ogrish.com verstoße gegen Paragraph 131 des
Strafgesetzbuches[2]. Darin wird die Verherrlichung oder Verharmlosung
von Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt. Langenbach ist die Sperrung
gar nicht recht: Er gehört zu den Unternehmern, die gegen die bereits
von mehreren Gerichten vorerst bestätigten[3] Sperrungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf klagen[4].

Der Vorgang stellt eine neue Qualität der Sperrungen der letzten Zeit
dar, da eine Sperrung auf Registrar- beziehungsweise DNS-Ebene nicht so
leicht durch die User selbst zu umgehen ist. Zudem würde ein Umzug zu
einem anderen Registrar die Kooperation von Joker.com erfordern. Der
Inhalt auf Ogrish.com ähnelt in weiten Teilen Rotten.com, das auch schon
der Düsseldorfer Schere zum Opfer fallen sollte.

Beim Zugriff auf die Domain wird man momentan automatisch umgeleitet;
der Inhalt von Ogrish.com wird derzeit auf ogrish.prohosters.com
angezeigt -- die Betreiber sind mit einer Third Level Domain bei ihrem
Webhoster untergeschlüpft. Für Ted Hickman von ProHosters.com ist es der
erste Fall, in dem ein Registrar eine Website sperrt. Seine Firma hostet
alles, was in den USA legal sei, wird er in US-Medien zitiert. Es sei
nicht Aufgabe seiner Firma, zu beurteilen, ob der Inhalt einer Website
akzeptabel sei.

Die Betreiber von Ogrish.com berufen sich darauf, dass ihr Angebot in
den USA beheimatet sei. Dort sei das Recht auf freie Meinungsäußerung
fest in der Verfassung verankert. Es gebe keinen rechtlichen Grund,
Ogrish.com zu sperren, daher wollen die Betreiber mit allen Mitteln
dagegen angehen. (anw[5]/c't)

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URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/
Links in diesem Artikel:
  [1] https://joker.com/index.joker?mode=home
  [2] http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt1.shtml#ORDNUNG
  [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.02.03-003/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.01.03-005/
  [5] mailto:anw@ct.heise.de 

---[beisskannte]---

Tschuess, Tim.

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Die Japaner erobern den Weltmarkt mit unlauteren Wettbewerb:
Sie arbeiten waehrend der Arbeitszeit.      (Ephraim Kishon)


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