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Auswirkungen der JuSchG-Novelle zum 1.4.2003 auf Linux-Spiele



Hier ein paar Implementierungsdetails eines Distributors von Spielen
fuer GNU/Linux.

Komplett zu lesen auf
http://www.infodrom.org/Mail-Archive/misc/2003/0001.html


Gruesse,

	Joey


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Was hat sich geändert ?

Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Wortlaut finden Sie 
unter http://www.usk.de/JuSchG/ ), das bereits zum 01.04.2003 Kraft 
tritt, bedeutet für die Anbieter von Linux-Spielen weitreichende 
Vertriebsbeschränkungen innerhalb Deutschlands.

Bisher waren Spiele, die nicht ausdrücklich verboten waren (z.B. durch
eine Indizierung durch das BMFSFJ, oder durch Erfüllen eines Tatbestandes
wie Gewaltverherrlichung oder Benutzen verbotener Marken) in Deutschland
für den Vertrieb ohne Alterskontrolle zugelassen, damit auch im
Versandhandel erhältlich und in zahlreichen Demo-Points zu testen.

Die neue Regelung, an der auch die Verbände der Unterhaltungsindustrie
(s. auch http://www.vud.de) mitgewirkt haben, sieht vor, dass alle Spiele, 
die nicht ausdrücklich durch eine Landesregierung oder alternativ eine 
Vereinigung der freiwilligen Selbstkontrolle (in Deutschland ist dies die
USK) in eine bestimmte Altersstufe eingeordnet wurden, nicht an Personen 
unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. 

[..]

Alle Produkte müssen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem 
Datenträger eindeutig die Alterskennzeichnung tragen, nicht 
gekennzeichnete Produkte haben automatisch keine Jugendfreigabe.
Diese Regelung ist ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung 
durch die BPjM !

Für die in Kraft getretenen Vertriebsbeschränkungen ist der Inhalt von 
Spielen zunächst einmal uninteressant - also auch Kinderspiele wie Tuxracer,
Krilo oder Mahjongg dürfen grundsätzlich in Deutschland nur an Personen
ab 18 Jahren abgegeben werden, auch wenn ihr Inhalt eindeutig nicht
jugendgefährdend sein kann bzw. eindeutig ist, dass der Inhalt eine
Altersfreigabe "ohne Beschränkung" bzw. "ab 6 Jahren" erhalten würde.



Welche Bedeutung haben diese Regelungen für den Vertrieb von Linux-Spielen ?

Versandhändler in Deutschland, die Spiele an Endkunden versenden, sind 
von der Neuregelung betroffen, da für einige Linux-Spiele bisher keine 
eindeutige Alterseinstufung durch die USK getroffen wurde oder die
bisherige Einstufung der Windows-Version "geeignet ab 18 Jahren" ab 
01.04.2003 nicht mehr gültig ist und eine Neueinstufung erfolgen muss.

[..]

Für Spiele, die durch die USK bis einschließlich 16 Jahre freigegeben 
wurden, gelten nach gängiger Rechtsauffassung keine Vertriebsbeschränkungen
für den Versandhandel, jedoch ist der Zugang in Demo-Points nur in der 
entsprechenden Altersstufe gestattet. Somit werden diese Spiele auch
nach dem 01.04.2003 weiterhin an Endkunden vertrieben, jedoch ist eine
eindeutige Alterskennzeichnung sowohl auf unseren Webseiten als auch
auf der Verpackung erforderlich. Händler oder Internet-Cafes müssen darauf
achten, dass Linux-Systeme mit Spielen, die "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"
Jahren freigegeben sind, nicht jüngeren Personengruppen zugänglich 
gemacht werden.


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