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Re: [FYI] Justizministerin tritt Kampagne der Verleger zum Urheberrecht entgegen



Nachdem wir nun über vieles diskutiert haben
was alles nicht zutrifft: worum geht es den ernsthaft?

Fernleihe gibts zum Beispiel schon lange,
und bei Artikeln in Zeitschriften wird eine Kopie
gemacht. Scannen und per email / ftp ausliefern
ist auch nicht neu. Nur bisher darf erst bei
bedarf eingescannt werden, nicht eifach pauschal
sobald die Zeitschrift ins Archiv wandert.

Wird sich das ändern? Darf eine Uni Bib vorschreiben,
das Zeitschriften nur kopiert und nicht entliehen
werden dürfen? Und eine Kopierservice anbieten?
Einen rein digitalen?

Ist der Preis einer Zeitschrift und die Wahrscheinlichkeit
das man Artikel daraus braucht einerseits, und die
Kosten und Abgaben bei Fernleihenkopie andererseits
bekannt, dann kann man mal eben durchrechnen, ob
eine Uni selbst dich die Zeitschrift leisten will,
oder Ihre Mitarbeiter lieber kostenpflichtige 
Ferleihenkopien machen. Wenn alle Unis das mal durchrechnen
und sich koordinieren, dann werden noch weniger
Zeitschriften gekauft.

Es hies doch irgendwas mit Entschädigung für digitale
Kopien? Wie hoch sind die? Im Rahmen legaler möglichkeiten
sucht man sich halt ein passendes Angebot unter berücksichtigung
von Preis und Bequemlichkeit. Da Fernleihen immer bequemer
werden und die Kosten für Fernleihen sinken ...

Kurz: ein paar Fakten und Hintergrundinformationen wären nett.

Wir müssens uns ja nicht ewig darüber unterhalten, was die
Musik, Film und andere Industrien als zulässige Kopien erachten,
wie sich ein Kunde nach deren Wünsche verhalten soll, und
was für seltsame Rechungen dort aufgestellt werden.

Andreas


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