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Windows XP in der Schmuddelecke?



Hmm, mal sehen - hat jemand Lust, einige tausend Euronen sinnlos
zu verbrennen, um den aktuellen Jugendschutz ein wenig an die
Grenzen seiner Definition zu bringen?

Suse Linux 8.2
	Suse Linux 8.1 zumindest enthielt eine Reihe von
	Spielen, zum Beispiel tuxracer. Einige von
	denen (etwa tuxracer) sind so dermaßen frei ab 6,
	daß es schon weh tut, andere sind Doom, und damit
	genau Regulierungsgegenstand der neuen Jugendschutz-
	Gesetze.
	
	Was wird hier genau reguliert. Ist Suse Linux 8.2, eine
	Linux-Distribution nun nach der neuen Rechtslage ein
	Fall für die Schmuddelecke, weil es sich zwar primär um
	ein Betriebssystem handelt, es aber auch Spiele enthält,
	die nicht Jugendschutzgetestet und damit frei ab 18 sind?
	
	Ich nehme an, daß Suse Linux 8.2 in Deutschland jetzt
	frei ab 18 ist, um Hackepack-Paket-Distributierung
	indizierter Materialien zu verhindern ("Es ist eine
	Sammlung Spiele frei ab 18." "Nein, es ist eine
	Linux-Distribution")
	
Solaris, /usr/games/fortume
	Auf der Basis einer solchen Entscheidung kann man dann
	Solaris und Windows XP verbieten. Denn: Wo fängt ein
	Spiel an?
	
	Windows enthält ja immerhin Solitaire, klar ein
	Computerspiel und damit Gegenstand der neuen Gesetzgebung.
	Muß Microsoft jetzt Windows in ein Freigabeverfahren stecken
	oder ist das aktuelle Windows XP "frei ab 18"?
	
	Was ist mit Solaris? Immerhin hat das Dateien unter
	/usr/games/fortune. Ist fortune ein Computerspiel?
	Ist Hack ein Computerspiel im Sinne der neuen
	Jugendschutzgesetzgebung?
	
Hunt-the-Wumpus und Resultate von Programmierübungen 
	Angenommen, ich habe ein Spiel, aber ich verkaufe es nicht.
	
	Wann und wo fängt der Jugendschutz an? Was ist, wenn ich
	in einem Programmierkurs ein Spiel schreibe?  Was ist,
	wenn dies ein Spiel a la Hunt-the-Wumpus, a la Hack oder
	mit Hilfe eines 3D Visualisierungspaketes ein Spiel a la
	Doom ist? Muß ich Jugendschutzregelungen beachten?

Process-Doom und Visualisierungen
	Wo fängt ein Spiel an? Es gibt Process-Doom, eine
	Visualisierungs des Prozeßraumes eines Computersystems. 
	Prozesse werden als "Personen" dargestellt und man kann
	sie suchen, aus dem Hinterhalt anspringen und ihnen mit
	Hilfe von Pistolen, Railguns oder Kettensägen ("SIGKILL")
	unterschiedliche Signale senden.
	
	Ist Process Doom ein Spiel oder eine Visualisierung? Und
	wo zieht das Gesetz hier die Grenze?

Quake-Filme
	Nachdem wir das geklärt hätten (Ist Process-Doom frei
	ab 18?) (Wir regulieren das, denn es enthält überwiegend
	Code eines Computerspiels!), legen wir mit Quake-Engine
	basierten Filmen nach.
	
	("Dafür sind wir nicht zuständig, denn es ist nicht
	interaktiv. Aber es ist ein Film, und braucht natürlich auch
	eine Jugendschutzfreigabe") Ab wieviel Interaktivität fällt
	etwas in die Kategorie Computerspiel und ab wann fällt es
	in die Kategorie Film? ("Wing Commander?" "Dragons Lair?")

Wie ist da wohl die herrschende Meinung? ("Wir sind verwirrt!")

Kristian

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