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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



On Mon, 2003-04-07 at 19:21, Heiko Recktenwald wrote:
> Wenn so ein Ahnungsloser irgendwo einen Server aufstellt, wagte ich zu
> behaupten, gibts eben eine gewisse Betreuungspflicht, oder eine klare
> Regelung im Vertrag.

Meine Frage ist nun: braucht es eine spezielle Regelung,
um den Betreuer des Rechners zur Sorgfalt zu zwingen oder
gibt es eine generelle gesetzliche Regelung, die das mit
abdeckt.

Soweit ich weis muss jeder Öltank regelmässig geprüft werden.
Denn einfach zu besitzen, nicht zu warten und die Umwelt zu versauen
wenn er undicht wird, das ist nach meinem bescheidenen Laienwissen
eine straftat und wird durchaus geahndet.

Natürlich tue ich mich schwer eine passende Regelung zu finden -
mir fallen nur sachen ein, in denen es entweder um Menschenleben
geht (Autofahren, Waffenbesitz, ...) und daher besonders geregelt 
sind, oder um Umweltschutz (Öltanks, Abwasser, ...).

Zudem natürlich gibts sorgfaltspflichten bei Anwälten, Banken etc.
da trifft es aber immer besondere Berufsgruppen, nicht jeden.

Was ist mit Hausbesitzern? Müssen die nicht auch diverse Sachen
machen, versichern, in stand halten? Passt natürlich auch wieder
nicht wirklich gut, da es bei Dachlawinen, runterfallen Ziegeln
und sowas um Schutz der Menschen gibt, in anderen Fällen um Schutz
der Mieter / Bewohner.

Kurz: mir ist keine Regelung eingefallen, die für die Allgemeiheit
eine Sorgfaltspflich oder sowas vorschreibt, und nicht durch 
Schutz der Menschen oder der Umwelt begründet ist.

Falls niemand was findet, stellt sich natürlich die Frage:
Sollte es sowas geben? Wie sollte das Aussehen?

Ich befürworte eine gesetzliche Regelung, will nicht das die
Probleme in den zivilrechtlichen Sektor verschleppt werden.
Aber natürlich keine Regelung, die Annonyme Nutzung von
Internet Cafes unmöglich macht oder der IFPI einen Freischein
für massenklagen gibt bzw. den Staat dazu verleitet jeden
file sharing nutzer direkt von Gericht zu zerren.

Tschüss, Andreas


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