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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



Hallo Liste,

Monday, April 14, 2003, 4:41:16 PM, Heiko Recktenwald wrote:

>> Das Nachsehen haben die Käufer von Medien mit einem aufgebrachten
>> Kopierschutz. Zwar ist das Anfertigen einer privaten Digitalkopie für private
>> Zwecke weiterhin erlaubt, aber das Umgehen des Kopierschutzes ist es nicht.

> Es ist aber auch nicht strafbar usw. Man darf nur keine Reklame dafuer
> machen. Keine Dienstleistung daraus. Es darf da keine Oeffentlichkeit
> geben, was immer das konkret heisst.

Damit betrifft es recht konkret die Hersteller von Brennersoft-
ware wie CloneCD und Co., die TOC-Vergewaltigungen und aehnli-
chen Abspielschutzmaßnahmen aushebeln koennen. Siehe dazu auch
das Interview mit Oliver Kastl in c't 2/2002 (ja, 2002!), Sei-
te 85.

Duerfen wir also demnaechst mit Sperrungsverfuegungen gegen ins
Ausland abgewanderte Brennsoftwareseiten (hier: elby.ch) rech-
nen?

> Heise wird es wohl austesten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes, ein
Herr Stroh, ist ja der Meinung, dass man nun auch gegen in Fach-
zeitschriften veroeffentlichte Kopieranleitungen vorgehen kann.
Vermutlich wird man das aber erst an ein paar kleinen Webseiten
austesten ..

> An dem, was man im Freundeskreis praktisch macht, Software sammeln usw,
> muss sich also nichts aendern.

Vermutlich nicht, auch wenn das so nicht im Gesetz steht.

MfG
 Olaf

-- 
"Internetfilter sind allenfalls gut geeignet wenig verbreitete
Positionen und Inhalte so zu foerden, dass sie einen Bekannt-
heitsgrad erreichen, der sich nicht mehr kontrollieren laesst."




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