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Re: [FYI] Die rechtlich geschXtzte Kopierschutz-Gesellschaft



At 19:19 17.04.03 +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote:

>Da ich letztens noch schrieb "Un-CDs" mussten bisher nicht gekenn-
>zeichnet werden, ein kleines Update aus obigem Artikel:
>
>--snip--
>
>[..] "Vor allem die Musikindustrie kann also erst einmal aufatmen.
>Ihre auf immer mehr Tonträger aufgebrachten und CDs zu Un-CDs [4]
>machenden "Kopierschutzsperren" muss sie zwar künftig laut 95 d
>"deutlich sichtbar kennzeichnen". Doch dafür sitzen diese mit Hilfe
>des Gesetzgebers dann felsenfest. ...

Thomas Hoeren kritisierte Anfang des Jahres uebrigens diese
Kennzeichnungspflicht:

-> http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.01.03-000/

--- snip ---
Urheberrechtsnovelle: Die Verbraucher bleiben auf der Strecke

[..]
Hoeren kritisiert ferner die in Paragraph 95 d eingefügte Klausel, wonach
die Industrie den Einsatz der für Verwirrungen sorgenden Kopierschutz-
mechanismen künftig groß auf Verpackungen verpflichtend deklarieren
soll. Dies sei nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich. Denn letztlich
könne die fehlende Kopierbarkeit dadurch nicht mehr als "Mangel" im
Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs angesehen werden. Konsumenten,
deren Geräte eine gekaufte Ware nicht abspielen könnten, seien damit
auf die Kulanz des Handels angewiesen. Und die ist nicht groß: So
weigern sich "Kulturkaufhäuser" wie Dussmann in Berlin bereits, mit
Hinweisen auf technische Schutzmaßnahmen versehene CDs zurück-
zunehmen. Hoeren hofft daher, dass die Verbraucher den kopier-
geschützten Medien generell "eine klare Absage" erteilen.
[..]
--- snap ---

moeglicherweise haben wir in .at - ohne eine solche Klausel - daher
eine bessere Position beim Reklamieren von Un-CDs.

In der EUR 1,- c't (7/2003) gabs auf Seite 144 ff. uebrigens einen
erklaerenden Artikel zu den Un-CDs und deren Abweichungen zum
Standard.

Ciao,
Peter  



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