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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Hi,

On Tue, Apr 22, 2003 at 08:10:03AM +0200, Florian Weimer wrote:
> Außerdem muß man viel mehr Daten speichern als nur die Zuordnung
> Nutzer <-> IP-Adresse/Zeitpunkt, es sei denn, mann will den eigenen
> Kunden auf Grund von Hinweisen aus unbekannter Quelle eins überbügeln,
> was m.E. eine sehr, sehr schlechte Idee ist.

Sehe ich anders.  Ueblicherweise wird dem Kunden nur dann eins 
ubergebuegelt, wenn mehrere Beschwerden aus verschiedener Richtung 
kommen (bei SPAM), die ausreichende Dokumentation beilegen.

Bei Hacking-Angriffen hast Du allerdings Recht - fuer eine Verifikation
der Vorwuerfe muesste man noch mehr speichern.  Hier koennte aber der
Punkt "bei gegebenem Anfangsverdacht ist weitergehende Speicherung
erlaubt" greifen - aber ohne die User <-> IP/Zeitpunkt-Speicherung kann
dieser Anfangsverdacht nicht hergestellt werden.

gert

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