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Re: Spam



Am 23 Apr 2003 um 16:25 hat Holger Koepke geschrieben:

> 
> >Aber es rechtfertigt nicht die Speicherung für eine
> >ultralange Zeit bis irgendeine schlecht ausgestattete/ausgebildete
> >Polizei Jahre später was merkt. 
> 
> Die Polizei darf ja eh nur bei schweren Fallen von sich aus aktiv
> werden - normalerweise reden wir hier von "anzeigepflichtigen"
> Vorgaengen.

Was bitte sind den anzeigepflichtige Vorgaenge? Die Praxis ist leider die, 
dass die Polizei dem Provider ein Fax schickt, das mit Anfrage nach dem TKG 
o.ae. ueberschrieben ist und mit dem Auskunft darueber verlangt wird, welcher 
Kunde des Providers zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP im 
Netz war. Die Antwort des Providers liegt zumeist schon am naechsten Tag auf 
dem Schreibtisch des Beamten. Das ist die derzeit in Deutschland gaengige 
Praxis. Da fragt man sich schon, warum wir eigentlich sonst um das sog. 
Fernmeldegeheimnis so ein Gedoens machen.

Gruesse

Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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