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Re: Spam



Am 23 Apr 2003 um 16:29 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

> 
> > Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei
> > der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung
> > besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die
> > Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass § 90 Abs. 3 TKG eine
> > ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft
> > verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in
> > denen solche Vorgaenge dokumentiert waren.
> 
> Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen müssen, daß eine
> richterliche Anordnung dazugehört. 

Nein. In der Praxis laeuft das so, wie ich es beschrieben habe. Die grossen 
Provider erteilen derartige Auskuenfte taeglich ohne richterliche Anordnung.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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