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Re: Spam



* Thomas Stadler wrote:
> Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben:
>> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.?

Nein.

> Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei
> der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung
> besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die
> Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass § 90 Abs. 3 TKG eine
> ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft
> verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in
> denen solche Vorgaenge dokumentiert waren.

Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen müssen, daß eine
richterliche Anordnung dazugehört. "Datensätze zur Auskunft wurden
sichersgestellt, bitte übersenden Sie uns den richterlichen
Durchsuchungbefehl in dieser Sache."

Ja, sie haben auch schnell gelernt, was eine Zeitzone ist. "Niemand hatte zu
der Zeit diese IP."

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