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Re: Spam



On Wed, 23 Apr 2003 16:29:48 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
<lutz@iks-jena.de>  wrote:

>* Thomas Stadler wrote:
>> Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben:
>>> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.?
>
>Nein.

Guuut!

>> Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei
>> der Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung
>> besorgt man sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die
>> Strafverfolgungsbehoerden sind der Auffassung, dass § 90 Abs. 3 TKG eine
>> ausreichende Rechtsgrundlage bietet und die Provider zur Auskunft
>> verpflichtet sind. Ich habe schon einige Ermittlungsakten gesehen, in
>> denen solche Vorgaenge dokumentiert waren.
>
>Hier haben die Strafverfolgungsbehoerden lernen müssen, daß eine
>richterliche Anordnung dazugehört. "Datensätze zur Auskunft wurden
>sichersgestellt, bitte übersenden Sie uns den richterlichen
>Durchsuchungbefehl in dieser Sache."

Es beruhigt mich zu wissen, das es noch (ein paar wenige) gibt, die
Zivilcourage nicht durch vorauseilenden Gehorsam ersetzt haben.

>Ja, sie haben auch schnell gelernt, was eine Zeitzone ist. "Niemand hatte zu
>der Zeit diese IP."

Ihr Name war wie? :)
-- 
"How many AOL users do you need to change a lightbulb?
One. Me too. Send me a copy! Me either! ME TOO!!!!"
guenther@cabal.x.x (Thorsten Guenther) 

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