[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] DNA Fingerprinting for All!



* Quoting Mathias Gygax <mg@trash.net>:
>>>>> DNA Fingerprinting for All!
>>> 
>>>> Im Prinzip sind wir in Deutschland doch auch schon soweit.
>>> 
>>> Naja, wir haben noch immer Art. 2 und Art. 1 GG.
>> 
>> Wir haben vor allem die Unschuldsvermutung und das
>> Aussageverweigerungsrecht (IPbürgR, 14.3.g)
> 
> gilt in modernen demokratien nicht das prinzip, dass man unschuldig ist
> bis einem die schuld bewiesen werden konnte? ich mein als prinzip der
> rechtssprechung? d.h. das der rechtstaat davon ausgeht das man
> unschuldig ist? wie legitimiert die exekutive ihr vorgehen gegenüber
> diesen (hier in der schweiz) verfassungsmässigen grundrechten? ist ein
> DNA test eine anklage?

IANAL, aber angeklagt bist Du glaube ich erst, wenn Dir die Anklage-
schrift zugestellt wurde.  Die Gentests, über die wir sprechen, finden
ja vorher -- im Ermittlungsverfahren --  statt.  Ich denke das es da
juristisch keinen Unterschied macht, ob Du von Polizeibeamten nach
Deinem Aufenthaltsort zur Tatzeit gefragt wird oder ob Dir eine
Speichelprobe entnommen wird.

Ist ja bei Alkoholvergehen im Straßenverkehr nicht anders: wenn vermutet
wird, dass Du alkoholisiert Auto fährst, kann man Dich auch zu einer
Blutentnahme zwingen.

> in der schweiz gilt laut bundesverfassung:

In Deutschland gilt die Europäische Menschenrechtskonvention vom
4.11.1950:

Art. 6 Abs. 2: "Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis
zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."

-- 
np: n/a

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de