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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



* Rigo Wenning wrote:
> On Wed, Apr 30, 2003 at 09:26:21AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
>> Natürlich will man das so. Schließlich sollen ja die Meldungen zwischen
>> Heimgehen und logrotate-Lauf nicht verloren gehen. Und das ist kein
>> Widerspruch zur Datenschutzrichtlinie.
>
> Es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit. Du darfst also das, was zum
> Erhalt Deines Systems erforderlich ist. Ansonsten brauchst Du
> Einwilligung.

Wenn ich nicht einige Tage ein Log aufheben kann, muß ich den Betrieb
einstellen.

> Inwiefern man diese automatisieren kann ist kontrovers.

Automatisierte Zustimmungen? Bitte nicht.

> Mein Debian bewahrt alle Logs auf, bis ich sie lösche.

Dann fixe das. Das ist keine Datensparsamkeit.

> Wenn man nun einen EU-logrotate schreiben würde, der weiss, dass er vor
> vier Wochen eine Datei geschrieben hat, dem man explizit sagen muss,
> dass man das Log nach 4 Wochen noch haben will und der anderenfalls das
> vier Wochen alte Log löscht. 

Das existiert bereits und ist das normale logrotate.
Wenn Du etwas aufheben willst, kopiere es.

> Im Ernst: Ich denke, vieles, was Du machst, entspricht dem gesunden
> Menschenverstand. Man kann das 'mal runterschreiben und als Beitrag mit
> den Datenschützern diskutieren und dann einbringen. Vor der nächsten
> Evaluation gibt es sicherlich noch eine Menge Hearings..

Ansprechpartner?

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