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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online
On Thu, 24 Apr 2003 20:14:11 +0200, Dietz Proepper
<dietz@rotfl.franken.de> wrote:
>Lutz Donnerhacke:
>> * Gert Doering wrote:
>> > Punkt "bei gegebenem Anfangsverdacht ist weitergehende Speicherung
>> > erlaubt" greifen - aber ohne die User <-> IP/Zeitpunkt-Speicherung kann
>> > dieser Anfangsverdacht nicht hergestellt werden.
>>
>> Es genügt jedoch, wenn einige Tage diese Info vorgehalten wird. Sie muß
>> nicht monatelang rückwirkend abrufbar sein.
>
>"Einige Tage" lassen sich btw. ganz problemlos durch technische Sachzwänge,
>d.h. die Möglichkeit, Fehler nachzuvollziehen begründen.
>
>Ursprünglich ging das ja mal um Speicherung über lange Zeit.
Again: Da reicht es, wenn 'aus aktuelem Anlass' jemand (wer, das ist
diskutabel) eine 'Aufhebeverfügung' macht.
Ggf. in Stufen:
* Stufe 0: So lange aifhebenm, wie es zur Aufrechterhaltung von
Service und Funktion notwendig ist. (Ich archiviere meine Zugriffslogs
aus den Webangeboten auch über längere Zeit.)
* Stufe 1: Abuse-Abteilung, bei der eine Bescwherde vorliegt (ggf.
nach Clubmodell), Einfriren des Logs (ggf. bezogen auf eine spezielle
Verbindung unter Löschung fremder Datenlogs) bis x Tage
* Stufe 2: Binnen dieser X Tage: Amtsrichter, dem eine Anzeige
vorliegt: so lange wie die Daten für den Prozess gebrauct werden,
ebenfalls unter Entfernung von Spuren unbetroffener Datenströme.
OG
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