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Re: [FYI] BMJ sieht die digitale Privatkopie als "Gefahrenherd"
Heiko Recktenwald (uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de) - Sun, May 04, 2003 at 01:48:43AM +0200:
> > Die entsprechende Stelle im Gesetz habe ich uebrigens immer noch nicht
> > gefunden. Wolltest du die nicht mal raussuchen?
> Da geht um Unterrichtsmaterialien, meine ich, halt ein anderer Fall.
> Hab das Gesetz grad nicht zur Hand.
Ich glaube, Du meinst diese Stelle:
Leider immer noch die alte Version, aber die duerfte sich in diesem
Punkt nicht geanedert haben - hat jemand schon mal eine URL fuer die
Neue Ausgabe?
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#53
Par 53 UrhG, Abs. 3
-------ZITAT BEGIN------------
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines
Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder
Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch
1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus-
und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für
eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen,
in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung
sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl
herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.
-------ZITAT ENDE-------------
neko
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Simone Demmel neko@greenie.muc.de
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