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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



> dass Spam nicht grundsätzlich bestraft wird und offenbar auch Spammails
> mit irreführenden oder nachweislich falschen Versprechungen straffrei
> bleiben (vgl. etwa
> http://www.heise.de/newsticker/data/hob-01.05.03-000/).

Betrug und Spam sind doch zwei total verschiedene Sachen.
Den Spam ueber einen moeglicherweise damit einhergehenden Betrug zu
bekaempfen, liegt neben der Sache.

>    Das Problem bei Spam und Betrug ist offenbar nicht, dass sich die
> Profitierenden zu gut verstecken, sondern dass es wenig rechtliche
> Handhabe gibt.

Spam kann man nur ueber einen "Abmahnverein" bekaempfen. Da gibts
Gebuehren und die sind "Strafe", wenn man so will.

Habe das schon zweimal fuer Fitug vorgeschlagen, das wollte aber keiner.
"Abmahnverein" fanden die Leute fies, aber fieser als ein Staatsanwalt ist
es nicht und treffender als ein Lamento ueber diese Betrugsgeschichte ist
es allemal.

Das Spam speziellere Regelungen braucht als fehlende Preisauszeichnungen
beim Baecker um die Ecke ist allerdings auch klar. Die Strafe sollte
spuerbarer sein. Aber von irgendwelchen lahmen Aemtern wuerd ich nichts
erwarten. Eigentlich waere es auch Sache der Polizei. Die haelt sich aber
auch beim Baecker raus. Dabei ist Unlauterer Wettbewerb doch rechtswidrig
und ein Verstoss gegen die oeffenliche "Sicherheit und Ordnung". Mag der
Baecker relativ irrelevant sein, Spam ist es nicht. Der
volkswirtschaftliche Schaden und die Belaestigung ist enorm.


H.



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